Rückgabe von Bild aus Gurlitt-Sammlung steht offenbar bevor
Der Rückgabe des Max-Liebermann-Gemäldes «Zwei Reiter am Strand» aus dem Nachlass des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt an die rechtmässigen Eigentümer steht wohl nichts mehr im Weg.
Die Rückgabe des ersten Bildes aus der Sammlung Gurlitt steht offenbar kurz bevor. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat eine entsprechende Restitutionsvereinbarung unterschrieben, wie ihr Sprecher am Freitag bestätigte. Das letzte Wort hat das Nachlassgericht.
Der Rückgabe des Max-Liebermann-Gemäldes «Zwei Reiter am Strand» aus dem Nachlass des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt an die rechtmässigen Eigentümer stehe wohl nichts mehr im Weg, berichtet der «Spiegel».
Der unterzeichnete Vertrag muss zwar noch dem zuständigen Nachlassgericht in München vorgelegt werden, vor dem sich das Kunstmuseum Bern und eine Cousine von Gurlitt um das Erbe streiten. Der Vertrag wurde nach «Spiegel«-Informationen allerdings bereits mit beiden Parteien abgestimmt.
Sie sei «heilfroh, dass dies nun gelungen ist», sagte Grütters dem «Spiegel». Bei Rückgaben dieser Art gehe es weniger um materielle Werte, sondern vor allem um «die Anerkennung der Opferbiografien».
New Yorker Anwalt anspruchsberechtigt
Gemäss «Spiegel» ist ein New Yorker Anwalt und Holocaust-Überlebender, ein Grossneffe des früheren jüdischen Eigentümers, anspruchsberechtigt.
Im Jahr 2013 hatte die spektakuläre Kunstsammlung, die in Gurlitts Münchner Wohnung gefunden wurde, weltweit Schlagzeilen gemacht. Monatelang stand der alte Mann im Zentrum einer hitzigen Debatte um Nazi-Raubkunst. Nach dem Tod des Kunstsammlers im Mai 2014 entbrannte ein Streit um sein Erbe.
Gurlitts Cousine Uta Werner zweifelt das Testament an, in dem Cornelius Gurlitt sein gesamtes Vermögen dem Kunstmuseum in Bern vermachte.
SDA/jam
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