Rentner erhalten mehr Geld, wenn sie alleine wohnen
Die Ergänzungsleistungen werden für Bezüger in Wohngemeinschaften massiv gekürzt. Für viele bleibt nur ein Ausweg: eine teurere Einzelwohnung.

Lange hat das Parlament bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) über die Erhöhung der Mietbeiträge für bedürftige Rentnerinnen und Rentner gestritten. Am Schluss setzte sich die Einsicht durch, dass die Mietzinsmaxima deutlich erhöht werden müssen. Denn Zehntausende von AHV- und IV-Rentnern können mit den geltenden Ansätzen ihre Wohnkosten nicht mehr decken. Jedoch dürfen sich nicht alle EL-Bezüger freuen, wenn die Reform 2021 in Kraft tritt. Wer nämlich in einer Wohngemeinschaft oder mit einem Konkubinatspartner zusammenlebt, wird künftig Ehepaaren gleichgestellt und damit deutlich weniger Wohngeld bekommen als bisher.