Zwei Einsprecher sehen ihre Rechte beschnitten
Die Hostellerie am Schwarzsee AG fordert vom Plasselber Ammann, die Forderung nach Schadenersatz zurückzuziehen.
Die Vertreter der Hostellerie am Schwarzsee AG sowie der BRL Immobilien AG hatten mit einer Einsprache verlangt, dass der gesamte Gemeinderat von Plasselb bei Entscheidungen über Einsprachen gegen den geplanten Windpark Schwyberg in den Ausstand treten müsse. Die Gemeindebehörde sei in dieser Angelegenheit befangen. Das Freiburger Kantonsgericht hat diese Beschwerde kürzlich abgewiesen (wir berichteten). Keine Verzögerungstaktik In der Zwischenzeit hat sich die Hostellerie am Schwarzsee AG mit einem Brief an den Plasselber Ammann Hervé Brügger sowie an den Gemeindeschreiber Anton Raemy gewandt. Darin schreibt die AG, dass sie sich in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte beschränkt sieht. Dies deshalb, weil die Gemeinde in ihrer Stellungnahme zur Einsprache festhält, dass die Hostellerie für die Verzögerung des Projektes, welche durch die Einsprache hervorgerufen wird, kosten-, wenn nicht sogar schadenersatzpflichtig gemacht werden müsste. Weiterzug noch offen Bevor sich die Hostellerie am Schwarzsee AG nun entscheidet, ob sie ihre Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen wird, verlangt sie von Hervé Brügger, die Forderung nach Schadenersatz zurückzuziehen. Der Plasselber Ammann erklärte auf Anfrage, dass der Brief soeben eingetroffen sei und der Gemeinderat in dieser Woche über das weitere Vorgehen befinden werde. Er sei jedoch jederzeit offen für ein Gespräch. ak/hus >
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