Waffenhändler blitzt vor Verwaltungsgericht ab
Die polizeiliche Hausdurchsuchung sei nicht legal gewesen, beklagt sich der Unterseener Waffenhändler, bei welchem vor neun Monaten 2497 Waffen gefunden worden sind. Das Verwaltungsgericht weist seine Beschwerde jetzt ab.
In seiner Beschwerde von Ende November greift der Unterseener Waffenhändler, dessen Atelier am 27. Oktober von 20 Kantonspolizisten durchsucht und geräumt worden ist, den Entscheid des Regierungsstatthalters Interlaken-Oberhasli an. Dieser ermächtigte vier Tage zuvor die Kantonspolizei Bern zum Betreten der Wohnung des damals 68-jährigen Mannes, zum Zwecke der vorsorglichen Sicherstellung aller vorhandenen Feuerwaffen.