Statthalter tritt nicht auf Spiezer Wahlbeschwerde ein
Der Regierungsstatthalter ist auf die Beschwerde gegen den zweiten Wahlgang für das Gemeindepräsidium von Spiez nicht eingetreten.

Die Beschwerdeführerin argumentierte gleich wie in ihrer ersten Beschwerde. «Da eine Behörde nicht über eine bereits von ihr beurteilte Sache nochmals entscheiden darf, ist der Regierungsstatthalter auf ihre Beschwerde nicht eingetreten.» Das teilte am Montagnachmittag Christian Rubin, Regierungsstatthalter von Frutigen-Niedersimmental, mit.
Die stimmberechtigte Spiezerin hatte zehn Tage nach dem ersten Wahlgang vom 6. November Beschwerde erhoben, dass neben Jolanda Brunner (SVP) und Ursula Zybach (SP) auch Heinz Egli (BDP) zum zweiten Wahlgang vom 27. November hätte zugelassen werden sollen, weil das sonst gegen übergeordnetes kantonales Recht verstosse. Statthalter Rubin hatte die Beschwerde abgewiesen. In ihrer zweiten Beschwerde wiederholte die Frau die Gründe der ersten Beschwerde – und beantragte die Wiederholung des zweiten und allenfalls sogar des ersten Wahlgangs.
Brunner vorerst noch Vize
Nun hat die Beschwerdeführerin zehn Tage Zeit, um den Entscheid des Regierungsstatthalters beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern anzufechten. Bis zum rechtskräftigen Entscheid über die vorliegende Streitsache kann das Amt des Gemeindepräsidiums nicht neu besetzt werden, informiert Christian Rubin. Somit bleibt die gewählte Gemeindepräsidentin, Jolanda Brunner, bis zum rechtskräftigen Entscheid Vizepräsidentin von Spiez und wird wahrscheinlich die Gemeindegeschäfte ab dem 1. Januar 2017 vorerst in dieser Funktion ausüben.
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