Oberstocken wird sicherer
In Oberstocken können die Fussgänger die Hauptstrasse bald sicherer überqueren. Der Kanton erfüllt einen alten Wunsch der Gemeinde.

In der Schweiz gilt innerorts generell Tempo 50. Nicht jedoch in Oberstocken. Auf der Stockentalstrasse, die durch das Dorf mit seinen rund 300 Einwohnerinnen und Einwohnern führt, darf seit 1988 mit 70 Kilometern pro Stunde gefahren werden, und das ist den Leuten seit langem ein Dorn im Auge. Weil die Strasse in Richtung Dorf ansteigt und danach wieder abfällt, ist die Situation ziemlich unübersichtlich. Hinzu kommt, dass sich längst nicht alle Verkehrsteilnehmer an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit halten: Für viele ist das Stockental eine Raserstrecke, auf der man sich seinen Spass nicht nehmen lässt.
Auf Granit gebissen
Als Oberstocken noch eine eigenständige Gemeinde war, regte der Gemeinderat beim Kanton eine Temporeduktion auf 50 Kilometer pro Stunde an, um das Überqueren der Strasse weniger gefährlich zu machen – schliesslich hat es viele Kinder im Dorf. Doch der Gemeinderat biss auf Granit. Mit der Begründung, die Zufahrten zu den Häusern führten nicht über die Hauptstrasse, wurde das Begehren abgewiesen.
Auch Richtung Höfen
Doch nun ist die grosse Kehrtwende erfolgt: Wie der neusten Ausgabe des «Thuner Amtsanzeigers» zu entnehmen ist, soll künftig «ab der westlichen Ortschaftstafel Oberstocken bis nach der Verzweigung Allmendstrasse» Tempo 50 gelten. Als Grund wird eine «Verstetigung des Verkehrsaufkommens auf tieferem Geschwindigkeitsniveau» genannt «zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere der Schulwegverbindungen in der Gemeinde». Seit Oberstocken mit Höfen und Niederstocken zur Gemeinde Stocken-Höfen fusioniert hat und die Kinder in Höfen zur Schule gehen, sind wesentlich mehr von ihnen in diesem Bereich mit ihren Velos unterwegs.
Doch der Kanton tut noch mehr, um ihre Sicherheit zu erhöhen. Auf der Kantonsstrasse von Oberstocken nach Höfen wird die Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde aufgehoben; neu gilt auch hier Tempo 50. Zu diesem Entscheid beigetragen hat die Tatsache, dass die Strasse nach Auffassung des Kantons zu schmal ist, um einen Radstreifen und Gehweg einzurichten. «Das ist schade», sagte Gemeindepräsident Samuel Eicher. «Wir haben dem Kanton einen Veloweg vorgeschlagen, der auch als Trottoir benutzt werden könnte. Dadurch würde die Fahrbahn für den restlichen Verkehr aber zu schmal, hat man uns gesagt.»
«Bevor etwas passiert ist»
Alles in allem ist Eicher aber sehr zufrieden, dass der Kanton nun eingelenkt hat und die Bedenken aus dem Stockental ernst nimmt. «Es freut mich vor allem, dass nicht zuerst ein schwerer Unfall passieren musste, um eine Veränderung herbeizuführen.» Denn es habe auf den beiden Strassenabschnitten schon viele brenzlige Situationen gegeben, die auch schlimm hätten ausgehen können. Die Verfügung des kantonalen Tiefbauamtes ist noch nicht rechtskräftig. Sie kann innert 30 Tagen angefochten werden.
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