Keine Gnade für den Tresordieb
Die dreiköpfige Bande hatte es auf Tresore von Firmen in der Region Thun abgesehen. Einem wurde das nun zum Verhängnis. Das Regionalgericht in Thun verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe.

Widersprüche, abstreiten und Unklarheiten: Die Gerichtspräsidentin hatte es am Montag am Regionalgericht Berner Oberland nicht leicht, einen Mann aus Thun zu verurteilen, welcher am 4. Januar 2014 mitbeteiligt war, als an der Frutigenstrasse aus einem Matratzengeschäft ein Tresor gestohlen wurde. Die Verhandlung gegen den Angeklagten war die Fortsetzung eines Prozesses, welcher kürzlich unterbrochen werden musste, weil ein wichtiger Zeuge schlichtweg fehlte. Doch dieser kam auch am Montag nicht, obschon die Polizei versuchte, ihn zu holen. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen konnte das Gericht das Urteil nun fällen.