Gemeinderat hat die Beschwerde eingereicht
Der Gemeinderat der Stadt Thun hat die angekündigte Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters bezüglich der Fussgängerzone in der Thuner Innenstadt eingereicht.

Bei der vorgestrigen Sitzung wurde die angekündigte Beschwerde verabschiedet und beim Regierungsrat eingereicht. Die Regierung sei nach sorgfältiger Prüfung zum Schluss gekommen, «dass der Statthalter für einen solchen Entscheid nicht zuständig ist», hatte sie bereits vor gut einer Woche angekündigt. Zudem seien wesentliche Grundsätze wie etwa das Gewähren des rechtlichen Gehörs verletzt worden. Aus Sicht des Gemeinderats ist Statthalter Fritschis Entscheid, Velos aus der Fussgängerzone zu verbannen, «qualifiziert fehlerhaft» und damit «nichtig».
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