Brandstifterin verurteilt
Vor einem Jahr lösten vier Brände grosse Unruhe in Adelboden aus. Die Polizei konnte die Brandstifterin rasch ergreifen. Sie wurde am Dienstag in Thun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt.

An einer viel begangenen Strasse in Adelboden brannte im Juni 2016 ein Schindelholzstapel mitten in der Nacht. Der Bauer bemerkte den Brand rasch und löschte ihn. Er dachte, es habe jemand eine Zigarette unachtsam weggeworfen und so den Brand verursacht.
Drei Nächte später brannte die Plastikabdeckung des Schindelholzstapels. Auch diesmal konnte der Bauer den Brand innert etwa 10 Minuten löschen. Nun dachte er, jemand wolle ihm übel, und meldete den Vorfall bei der Polizei. Der Schaden beträgt in diesem Fall 300 Franken.
In der folgenden Nacht brannte die Holzwand einer Stallung ganz in der Nähe. Ein zufällig vorbeifahrender Automobilist konnte das Feuer löschen, noch bevor die Feuerwehr eintraf. Hier wurde ein Schaden von rund 8500 Franken verursacht. Die Polizei ging nun davon aus, dass es sich um Brandstiftung handelt, und passte in der folgenden Nacht auf die Häuser an der Strasse auf.
Einer der Geschädigten sagte: «Die Polizisten sagten uns, wir könnten ruhig schlafen gehen. Sie würden nun aufpassen, damit nichts passieren könne.» Beim Versuch, einen Komposthaufen anzuzünden, konnte die Täterin in der nächsten Nacht festgenommen werden.
Dilettantisches Vorgehen
Der Staatsanwalt nannte das Vorgehen der Brandstifterin dilettantisch. Sie hat jeweils ihr Feuerzeug genommen und damit versucht, etwas anzuzünden. Sie hat keine Hilfsmittel eingesetzt wie Benzin oder sonstige Brandbeschleuniger. Deshalb blieb es bei den eher geringen Schäden, die sie anrichtete.
Wenn man sich allerdings vorstellt, was hätte passieren können, dann muss man sagen, dass viel Glück dabei war, dass es nicht zu einem Grossbrand kam. Eine Beige mit trockenen Schindeln kann ein riesiges Feuer entfachen, das auf das Bauernhaus hätte übergreifen können. Noch heute erwacht der Bauer gelegentlich mitten in der Nacht und glaubt, er rieche Rauch. Die beiden Brände haben bei ihm viele Ängste ausgelöst.
Geständige Täterin
Die Frau hat ihre Taten gestanden, so kam es am Dienstag am Regionalgericht zu einem abgekürzten Verfahren. Die Frau wird wegen versuchter Brandstiftung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 16 Monaten verurteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Sie trägt auch die Verfahrenskosten von 3750 Franken. Von der Gerichtspräsidentin gefragt, ob sie wisse, was das Urteil bedeute, sagte die Frau: «Ich darf das nicht mehr machen.» Seither ist auch nichts mehr vorgefallen.
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