Bauernhausbrand war fahrlässig verursacht
Der Brand, der am 18. Januar 2016 in Thierachern ein Bauernhaus vollständig zerstörte, wurde fahrlässig verursacht. Der Hausbesitzer hatte im Stall per Gasbrenner eine gefrorene Wasserleitung aufgetaut.
«Bauernhaus in Thierachern durch Brand zerstört», meldete am 18. Januar 2016 die Kantonspolizei Bern. Und weiter: «Drei Personen wurden mit Verdacht auf Rauchvergiftung ins Spital gebracht.»
Am Freitag bekamen die drei Personen vor dem Einzelgericht in Thun ein Gesicht: Es handelte sich um den Hausbesitzer, der das Bauernhaus an zwei Männer vermietet hatte und den Stall für seinen Landwirtschaftsbetrieb nützte.
Bei einem der Mieter, dessen Eltern früher das abgebrannte Bauernhaus besessen hatten, kam am kalten Januartag kein Wasser mehr aus dem Hahn. Aus Erfahrung war klar, dass dieses in der Leitung, die durch den Stall führte, gefroren sein musste.
Auftauen mit Gasbrenner
Der Hausbesitzer kam und benützte einen Gasbrenner dazu, es wieder zum Fliessen zu bringen. Das gelang. Allerdings stand das Haus dann wenig später in Vollbrand, unbemerkt war das Feuer entstanden, Staub und Spinnweben könnten eine Rolle gespielt haben.
Die Folgen sind verheerend: Der Hausbesitzer erlitt bei seinem Einsatz bei der Schadensbekämpfung einen bleibenden schweren Lungenschaden, der ihn in seinen Aktivitäten stark einschränkt. Schwer traf es auch den zweiten Mieter, der sich unerwartet von Flammen umzingelt sah. Er erlitt einen Herzinfarkt und erholte sich seither nie.
Fahrlässig oder nicht?
Alles, worauf er sein Leben aufgebaut hatte, war zerstört: seine Arbeiten mit seltenem Saatgut, seine Volkstanzmusiksammlung. Und seine Kaninchen. Sie wurden, im Gegensatz zu den Rindern im abgebrannten und den Schweinen im benachbarten Stall, nicht gerettet. Der Mann trat am Freitag als Zivilkläger auf.
Der Hausbesitzer ist per Strafbefehl wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst verurteilt worden. Er hat den Strafbefehl angefochten. Sein Anwalt erklärte vor Gericht, dass sein Mandant ein erfahrener Feuerwehrmann sei, und zählte auf, was er alles vorgekehrt hatte: Stroh weggetragen, Boden gefegt und die Umgebung der Wasserleitung inklusive Decke mit einem Schlauch genässt.
Er habe alles vorgekehrt, was möglich gewesen sei. Gerichtspräsident Jürg Santschi hatte den zweiten Mieter als Zeugen geladen, der jetzt im Altersheim lebt. «Vorsichtsmassnahmen gab es keine», und «Nein, da war nichts nass», sagte er auf die entsprechenden Fragen.
Der Richter hielt den Zeugen für glaubwürdig. Er hatte auf Aufforderung des Hausbesitzers sein Feuerzeug geholt, mit dem dieser den Gasbrenner anzündete. So sei er bei der Aktion sicher vor Ort gewesen und hätte bemerkt, wenn die Umgebung der Leitung genässt worden wäre. «Auch wenn man weiss, wie man es macht, macht man es nicht immer richtig. Die Vorsichtsmassnahmen wurden nicht getroffen», entschied Santschi.
Keine Strafe
Von einer Strafe sah er ab, weil die Folgen für den Landwirt immens sind. Übernehmen muss er die Verfahrenskosten und die Anwaltskosten des Zivilklägers. Dieser hatte im Strafprozess keine Forderungen gestellt und wurde auf den Zivilweg verwiesen.
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