Wirt muss Verantwortung tragen
In einem Restaurant im Raume Spiez stürzte 2007 eine sogenannte Feuersäule um. Das offene Feuer verletzte ein Kind im Gesicht. Der Wirt ist schuld, bestätigte am Dienstag das Obergericht den Schuldspruch der Vorinstanz.
Feuersäulen werden zur Dekoration angepriesen. Laut Hersteller eignen sich diese auch für den Gebrauch in Restaurants, sowohl im Aussen- wie im Innenbereich. Die Säulen sind oben nicht auf allen Seiten geschlossen, so dass man die versenkte Flamme sehen kann. Als Brennstoff wird ein Feuergel, ähnlich der Brennpaste beim Fonduerechaud, benutzt. Ein Wirt im Raum Spiez kaufte im Dezember 2006 eine Feuersäule und stellte sie in seinem Restaurant auf. Im Februar 2007 ereignete sich dann der Unfall, bei dem ein Kind schwere Brandverletzungen im Gesicht erlitt. Gestern bestätigte das Obergericht das Urteil von Wimmis, das den Wirt schuldig gesprochen hatte.