Vorwürfe in Käseaffäre sind bekannt
Gemäss der Richterin Meret Aebi kennen die betroffenen Parteien in der Oberländer Käseaffäre die Untersuchungsinhalte.
Die involvierten Parteien sind – gestützt auf ihre Parteirechte – über den Verfahrensstand und den Inhalt der Voruntersuchung, darunter sind auch die genauen Vorwürfe, detailliert im Bild.» Dies antwortet Untersuchungsrichterin Meret Aebi nach ihrer Rückkehr aus den Ferien auf die Gstaader Vorwürfe. Sie sagt aber auch: «Ich verstehe jeweils die Ungeduld, wenn man auf Ergebnisse wartet. Aber ermitteln ist in jedem Fall eine sehr präzise Arbeit und in jedem Fall ebenso zeitintensiv.»
Die Vorwürfe von Steiner
Ungehalten war er vor einer Woche, der Gstaader Molkerei-Präsident Hans-Ruedi Steiner: «Seit eineinhalb Jahren wird untersucht. Die genauen Inhalte der Untersuchung müssen endlich auf den Tisch. Und wir fordern von der Untersuchungsrichterin den Gerichtstermin.» Die Molkerei Gstaad wolle nun wissen, ob sie gegen ihren ehemaligen Molkereileiter und allenfalls andere Personen Zivilklage erheben müsse oder wolle. Zur Erinnerung: Im März 2007 wurde bekannt, dass aus der Molkerei Gstaad acht Tonnen Berg- statt Alpkäse an die Migros Aare geliefert worden waren. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das ein Jahr später in der Voruntersuchung mündete. Diese dauert bald vier Monate.
Gesetz ist Gesetz
Zur konkreten Untersuchung im Fall «Molkerei Gstaad» kann sich die Juristin von Gesetzes wegen nicht äussern. Aber sie erklärt die bernische Gesetzgebung, die für jeden Fall von Verdacht auf strafbare Handlungen gilt: «Das Gesetz verlangt ein zweiteiliges Verfahren. Zuerst ermittelt die Kantonspolizei. Diese Resultate werden vom Untersuchungsrichteramt gesichtet. Dann wird entschieden, ob eine Voruntersuchung eröffnet oder das Verfahren eingestellt wird.» Je nach Materialmenge dauere dies seine Zeit. Auf Grund des Resultats der Voruntersuchung gehe der Antrag an die Staatsanwaltschaft, das Verfahren aufzuheben oder den Fall an ein Gericht zu überweisen. Zur Aufgabenteilung zwischen Untersuchung und Gericht führt Meret Aebi aus: «Der Untersuchungsrichter bereitet die Unterlagen so auf, dass sich das Gericht ein umfassendes Bild über die Sachverhältnisse machen kann. Es ist Sache des Gerichtes, den Gerichtstermin festzulegen.»
Ein Stapel Bundesordner
Untersuchungsrichterin Aebi betont: «Die polizeilichen Ermittlungen und die Voruntersuchung dauern – je nach Komplexität eines Falls – mehr oder weniger lang. Zudem ist die Voruntersuchung parteiöffentlich und es gilt, die Parteienrechte einzuhalten.» Was heisst das? «Parteiöffentlich heisst, dass alle involvierten Parteien bei den Befragungen anwesend sein können. Parteirechte sind: Mithören können, was die Gegenpartei sagt, Akteneinsicht und das Recht, Beweise verlangen zu können.» Auch dies brauche seine Zeit, ganz speziell dann, wenn Zeugen zum Beispiel im Ausland seien. Zurück zum Gstaader Fall: Es ist bekannt, dass während der vier Hausuntersuchungen ein ganzer Stapel Bundesordner beschlagnahmt wurde und dass die Untersuchungen zehn Jahre zurückreichen. Bekannt ist auch, dass der ehemalige Gstaader Molkereileiter Hanspeter Reust seit bald einem Jahr in China arbeitet. Allein diese Tatsachen bewirken, dass die Untersuchung ihre Zeit braucht.
Alles ist offen
Nochmals die Frage: Wann wird der Fall Molkerei Gstaad an das Gericht überwiesen? «Ob ein Fall an das Gericht überwiesen oder ob das Verfahren aufgehoben wird, dieser Entscheid fällt, wenn alle Unterlagen aufgearbeitet sind – nie vorher! Es geschieht immer wieder, dass Voruntersuchungen mit dem Entscheid enden, das Verfahren aufzuheben.» Untersuchungsrichterin Meret Aebi rechnet, die Voruntersuchung im Fall der Molkerei Gstaad im nächsten halben Jahrabzuschliessen. Allerdings schränkt sie ein: «Jede neue Befragung kann wieder neue Abklärungsfelder ergeben, denen wir nachgehen müssen. Und diese verlängern die Zeit der Voruntersuchung» Die Molkerei Gstaad und Hans-Ruedi Steiner werden sich also weiter gedulden müssen.
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