Vom eigenen Tod erfuhr er aus der Zeitung
Kurt Müller aus Faulensee BE wurde im Thuner Amtsanzeiger für tot erklärt. Dabei war er nur mit seiner Firma Konkurs gegangen.

Kurt Müller staunte nicht schlecht, als er den Thuner Amtsanzeiger vom 9. Juli in Händen hielt. Nicht genug, dass dort unter der Rubrik Konkursamtliches der Kollokationsplan und das Inventar für seine Einzelfirma «zum Chäs König» in Spiez veröffentlicht wurde. Bei den Angaben zum Schuldner Kurt Müller stand in der Publikation «gestorben am: ohne Angaben». Im Amtsblatt des Kantons Bern sowie im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind die Angaben hingegen ohne die verhängnisvolle Zeile publiziert.
Aufmerksam auf den makaberen Fehler hat Müller eine Schulkollegin gemacht. «Sie ist mit dem Auto an mir vorbeigefahren und hat mich mit grossen Augen angeschaut», sagt Kurt Müller. Dann habe sie gewendet und ihn angesprochen. «Ich fiel aus allen Wolken, als sie mir von der Mitteilung erzählte.» In der Folge sei er immer wieder von verblüfften Freunden angesprochen worden. «Schau, da kommt der Tote», sei er seither mehr als einmal zum Scherz begrüsst worden. Seine langjährige Partnerin sei zudem mit Telefonaten zugedeckt worden. Inzwischen nehme er die Sache gelassen, sagt Müller, aber in den ersten Tagen habe es ihn sehr belastet. «Die Mitteilung über den eigenen Tod ist nicht gerade das, was ich gebrauchen konnte.» Nach dem Konkurs seines Geschäftes befinde er sich seit längerem in einer persönlich schwierigen Phase.
Fehler wird korrigiert
Unglückliche Umstände bei der Zusammenarbeit zwischen dem Betreibungs- und Konkursamt und dem Thuner Amtsanzeiger hatten zum Fehler geführt. Konkret will Fritz Hueber, Vorsteher beim Betreibungs- und Konkursamt Berner Oberland, aber nicht werden. Er sagt nur: «Kein Kommentar.»
Etwas ausführlicher liess sich der Verlagsleiter beim Thuner Amtsanzeiger, Rolf Wiggenhauser, bei TeleBärn zitieren. «Es ist gar nicht gut, dass wir jemanden sterben lassen, der gar nicht gestorben ist», bedauerte er. Um den Faux pas aus der Welt zu räumen, wird der Thuner Amtsanzeiger laut Wiggenhauser in der morgigen Ausgabe eine Korrigenda abdrucken. Für Müller, der unterdessen über die Angelegenheit lachen kann, hat die Sache einen einzigen Wermutstropfen. «Ich bin enttäuscht, dass sich das Betreibungs- und Konkursamt nicht bei mir gemeldet hat, nachdem ich auf den Fehler aufmerksam gemacht hatte.»
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