Verurteilt wegen Überholens
Er überholte beim Kreuz Allmendingen trotz Gegenverkehr. Jetzt wurde ein Autofahrer auch vom Obergericht verurteilt.

Hier beim Restaurant Kreuz fand das Überholmanöver statt.
Christoph Kummer
Autolenker X.* fuhr mit seinem Personenwagen auf der Tempelstrasse in Thun in Richtung Thierachern. Nach dem Restaurant Kreuz setzte er zu einem Überholmanöver an. Daraus entstand ein Strafverfahren. Der Einzelrichter des Gerichtskreises Thun diktierte wegen Verletzung von Verkehrsregeln eine bedingte Geldstrafe. X. appellierte dagegen.