Räumung des Mättenfeld-Hofs rückt in die Ferne
Einer der drei Verantwortlichen des Mättenfeld-Hofs in Steffisburg wehrt sich beim Kanton dagegen, den Schrott weg zu räumen.

Auf dem Hof im Mättenfeld in Steffisburg werden zumindest Maschinen und Geräte noch nicht im Frühling weggeräumt. Wie Recherchen dieser Zeitung ergeben haben, hat einer der drei Männer, die für den Betrieb des Hofs verantwortlich sind, beim Kanton Beschwerde gegen die Wiederherstellungsverfügung eingereicht. Die Gemeinde Steffisburg hatte mit dieser Verfügung von den Verantwortlichen verlangt, den Hof wieder in einen rechtmässigen Zustand zu versetzen: Schrott und Altwaren zu entsorgen und das Baurecht einzuhalten (wir haben berichtet).
Widerstand gegen Räumung
«Ja, wir haben eine Beschwerde von einem der Verantwortlichen erhalten», sagt Claudia Geiger vom Rechtsamt der zuständigen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern. Zum konkreten Inhalt des Verfahrens gab Geiger keine Auskunft. Aber diese Zeitung weiss, dass sich der Beschwerdeführer dagegen wehrt, alte Maschinen und schrottreifes Gerät zu räumen. Das bedeutet: Bis der Kanton in dieser Sache entschieden hat, geht kaum etwas in Sachen Ordnung auf dem Mättenfeld-Hof. Wie lange es dauern kann, bis der Kanton entscheidet, kann Claudia Geiger nicht sagen. «Das hängt von vielen Faktoren ab.».
Schon mal vor Bundesgericht
Damit scheinen die Dinge den selben Lauf zu nehmen, wie sie es schon in den 90er-Jahren einmal taten: 1990 hatte die Gemeinde Steffisburg eine Räumungsverfügung erlassen, welche bis vor Bundesgericht weitergezogen wurde. 1993 gaben die Richter in Lausanne der Gemeinde schliesslich Recht, die Bauern im Mättenfeld mussten auf ihrem Hof aufräumen. Doch die verordnete Ordnung war nicht von langer Dauer, bald wurden wieder Beanstandungen laut, sodass die Behörden jetzt wieder aktiv werden mussten.
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