Obergericht bestätigt Urteil
Ein Fürsprecher, der vom Regionalgericht Oberland wegen qualifizierter Veruntreuung verurteilt worden war, erreichte vor dem Obergericht in Bern nur eine leichte Korrektur der Strafe.
Das Regionalgericht Oberland in Thun hatte im September 2014 einen in der Region Thun wohnhaften Fürsprecher zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt und eine frühere bedingte Strafe von 12 Monaten widerrufen. Somit musste der Angeschuldigte damit rechnen, für 40 Monate hinter Gitter zu müssen. Gegen dieses Urteil appellierte der Mann beim Obergericht. Dieses fällte gestern sein Urteil.