Obergericht bestätigt Urteil im Fall des Messerstechers
Im Falle des Kosovaren, der im August 2011 in Interlaken den Wilderswiler Karl Zingrich lebensgefährlich verletzt hatte, hat das Obergericht am Dienstag das Urteil der ersten Instanz bestätigt.
Als sogenannter Messerstecher von Interlaken wurde er im August 2011 landesweit bekannt, gestern stand der Mann wegen seiner Tat zum zweiten Mal vor dem Richter. Der heute 33-jähriger Kosovare hatte am Abend des 15.August 2011 im Restaurant Waldrand in Interlaken den Wilderswiler Karl Zingrich lebensgefährlich mit einem Messer am Hals verletzt (wir berichteten). Dem Angriff ging eine Auseinandersetzung zwischen dem Bruder des Täters und Zingrich voraus. Während Ersterer den anderen als «Scheiss-Schweizer» betitelte, schüttete Zingrich absichtlich Bier auf den Bruder. Darauf stach der zuvor unbeteiligte Täter mit einem Messer zu.