Aeschiried: Gegner scheitern vor Gericht
Für die Nutzung des Ferienzentrums Aeschiried als Asylunterkunft braucht es keine Baubewilligung. Das meint das bernische Verwaltungsgericht.
Für die Nutzung des Ferienzentrums Aeschiried als Asylunterkunft braucht es keine Baubewilligung. Dieser Meinung ist das bernische Verwaltungsgericht und stützt damit einen Entscheid der kantonalen Baudirektion.
Das Gericht wies eine Beschwerde von Anwohnern ab, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Ob das letzte Wort gesprochen ist, wird sich weisen. Die Beschwerdeführer können das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Das Durchgangszentrum Aeschiried ist seit Dezember 2014 in Betrieb. Bis zu 100 Asylsuchende können in Aeschi bei Spiez mit seinen gut 2000 Einwohnern untergebracht werden.
Anwohner machten geltend, für die Umnutzung des Ferienzentrums brauche es eine Baubewilligung. Anders sah es die kantonale Baudirektion.
Durch die geänderte Nutzung würden die massgebenden Zonenvorschriften nicht tangiert. Auch seien weder wesentliche zusätzliche Immissionen noch eine Mehrbelastung der Erschliessungsanlagen zu erwarten.
Das Verwaltungsgericht stützt diesen Entscheid. Die Beschwerde erweise sich in allen Teilen als unbegründet, heisst es in dem Urteil.
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