Strassenbeizen sind nun legal
Auf den Thuner Strassen und Plätzen wirten künftig alle legal: Statthalter Marc Fritschi hat 52 Gastrounternehmen die nötigen Bau- und die Betriebsbewilligungen für die Benützung von Strassen- und Aussenflächen erteilt.
Die Umnutzung der Strassen- und Aussenflächen für 52 Gastgewerbebetriebe in der Stadt Thun wurde in einem Baubewilligungsverfahren durchgeführt. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen und Rechtsverwahrungen ein, wie der Thuner Regierungsstatthalter Marc Fritschi gestern mitteilte. Das Bauvorhaben entspreche dem gültigen Zonenplan sowie den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften vollumfänglich. «Die Gesuche konnten demnach ohne Vorbehalt bewilligt werden», präzisierte Fritschi. Für einzelne Betriebe mussten noch Zustimmungen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung für das Bauen in der Uferschutzzone sowie des kantonalen Tiefbauamtes für den verkleinerten Bauabstand zu Fliessgewässern eingeholt werden. Rücksicht auf Nachtruhe Für die betroffenen Betriebe ändert sich gegenüber der bisherigen Praxis laut Fritschi nichts. «Das Ganze ist eine Legalisierung der bisherigen Situation. Gleichzeitig erinnern wir die Wirte an die geltenden Vorschriften», erläuterte Fritschi. So dürfen die Aussenrestaurationen jeweils bis maximal 0.30 Uhr betrieben werden. «Ab 22 Uhr ist auf die Nachtruhe der Anwohnerschaft gebührend Rücksicht zu nehmen», steht in der Mitteilung. Unter anderem bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung sowie bei Missachtung der Betriebsbewilligungsauflagen könne der Statthalter jederzeit und ohne Entschädigungspflicht die Bewilligung einschränken oder entziehen. Ebenfalls könne er Einschränkungen oder Kürzungen der Öffnungszeiten bestimmen. Ausdehnungen sind lediglich im Rahmen von besonderen Veranstaltungen möglich. «Kontrolle schwierig» Die Regelung sei damit keine Verschärfung und auch keine Massnahme zur Eindämmung des zunehmenden Nachtlärms in der Thuner Innenstadt. «Das ist nicht Sache des Baubewilligungsverfahrens. Für die Einhaltung der Nachtruhe sind die Stadt und die Polizei zuständig», sagte Marc Fritschi. Er räumt ein, dass die Umsetzung allfälliger Betriebsschliessungen bei Störungen der Nachtruhe schwierig sei. «Die Zuordnung der Gäste zu einem bestimmten Nachtlokal oder Restaurant ist nicht immer möglich», meinte der Regierungsstatthalter. Ab welchem Pegel Lärm störend sei, sei auch nicht klar definiert. «Wichtig ist es, die Wirte für das Problem zu sensibilisieren», betonte der Regierungsstatthalter. Auch punkto Sauberkeit erinnert Fritschi die Wirte an ihre Pflichten. «Die Reinigung des benützten Terrains ist Sache der Bewilligungsnehmer», betonte er. Sie umfasse den bewilligten Platz auf öffentlichem Boden, die unmittelbare Nähe der Aussenbestuhlung sowie die Zulieferwege von den Restaurants zur Aussenbestuhlung. Nachtlärm als Problem Der Thuner Gewerbeinspektor Reto Keller ist froh über die erteilten Bewilligungen: «Die Betriebe hatten zwar für ihre Aussenrestauration meist eine Betriebsbewilligung, verfügten jedoch nicht alle über die seit neuem nötige Baubewilligung», erklärte er auf Anfrage. Nun verfügten sowohl die Behörden wie auch die Betriebe selbst über klare Plangrundlagen, was insbesondere für die Flächennutzung und Öffnungszeiten eine Erleichterung auf beiden Seiten sei. «Die Kontrolle dieser beiden Faktoren stellt für uns kein Problem dar, hingegen diejenige des Nachtlärms ist tatsächlich schwierig.» Ein erschwerender Umstand sei zudem, dass eine Zuordnung der Gäste zu einem bestimmten Betrieb je nach Standort kaum möglich sei. Dieser sogenannte Sekundarlärm habe sich leider mit dem Rauchverbot verschärft. «Deshalb», sagte der Thuner Gewerbeinspektor Reto Keller, «sind wir zusammen mit der Kantonspolizei dabei, nach den umsetzbaren und besten Lösungen zu suchen.» Roland DrenkelforthFranziska Streun>
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