Nur einer der beiden Schläger erhält eine Freiheitsstrafe
Das Urteil fällt wesentlich milder aus als vom Staatsanwalt gefordert. Der Haupttäter der beiden Schläger aus Schüpfen erhält eine teilbedingte Haftstrafe von 34 Monaten, sein Kollege eine bedingte Geldstrafe.

Dem Kollegialgericht war es offensichtlich wichtig, den beiden Schüpfenern nicht die Zukunft kaputtzumachen. Entsprechend fiel ihr Urteil wesentlich milder aus, als dies Staatsanwalt Andreas Jenzer tags zuvor gefordert hatte. David* und Marc* mussten sich seit Mittwoch vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland für einen Überfall und weitere Delikte verantworten. Am Freitag verkündete Gerichtspräsidentin Elisabeth Ochsner die Urteile.