Schweiz gibt syrische Gelder frei
UrteilDie Schweiz gibt trotz der Sanktionen gegen Syrien 3,6 Millionen Franken an einen Cousin von Machthaber Bashar al-Assad frei. Hafez Makhlouf war mit seinem Rekurs beim Bundesstrafgericht in Bellinzona erfolgreich.
Das Gericht urteilte, dass die Blockierung von vier Konten von Makhlouf auf einer Schweizer Bank aufzuheben sei. Dies geht aus dem vorliegenden Urteil hervor, über welches «20 Minuten online» am Donnerstag berichtet hatte. Die Bundesanwaltschaft (BA) verzichtet auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Obwohl Hafez Makhlouf im Urteil nicht mit Namen genannt wird, ist er aufgrund der beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco einsehbaren Sanktionsliste klar identifizierbar. Der 40-Jährige ist Oberst und Leiter einer Geheimdienststelle in Damaskus. Er steht im Verdacht, am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten beteiligt gewesen zu sein. Das Seco hatte am 14.September die Aufhebung der Kontensperre verfügt. Dieser Entscheid war aber gleich von der Bundesanwaltschaft mit einem erneuten Geldwäschereiverfahren gegen Makhlouf gekontert worden. Die Gelder blieben in der Folge weiterhin gesperrt. Nun gab das Bundesstrafgericht dem Syrer recht. Der Vorwurf der Geldwäscherei sei nicht hinreichend bewiesen. Makhlouf hatte argumentiert, er hätte das Geld für Verpflichtungen aus einem Immobilienhandel vom April 2011 in Syrien verwenden sollen. Die Schweizer Sanktionen gegen Syrien traten einen Monat später in Kraft. Mit dem Entscheid von Bellinzona wurde das Seco nun wieder beauftragt, die Freigabe der Gelder zu verfügen. Einzelheiten zur Freigabe wollte das Seco gestern nicht bekannt geben. In den Sanktionsverordnungen bezüglich Finanzsanktionen gebe es gewisse Ausnahmeregelungen, sagte Seco-Sprecherin Mari Avet lediglich. Insgesamt seien in der Schweiz noch syrische Guthaben in der Höhe von rund 50 Millionen Franken gesperrt. Die Bundesanwaltschaft hatte das Geldwäschereiverfahren gegen Makhlouf am 31.Januar eingestellt, wie BA-Sprecherin Jeannette Balmer gestern sagte. sda>
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