Schlag ins Wasser
internetDie Adressbuchfirmen klagten in Langnau vergebens. Sie dürfen weiterhin harsch kritisiert werden.
Der Schuss ging nach hinten los. Gestern wollten ein Unternehmer und drei Firmen dem Angeklagten vom Gericht in Langnau verbieten lassen, ihr Geschäftsgebaren weiterhin zu kritisieren. Konkret ging es um ein Geflecht von Internetseiten, das vor Adressbuchbetrügern warnt, vor Leuten also, die im World Wide Web Werbeeinträge anbieten und dafür nur auf den ersten Blick nichts kassieren wollen. Bereits haben in Deutschland mehrere Gerichte dem Angeklagten verboten, seine Vorwürfe zu verbreiten – und dies, so meinten die Kläger nun, müsse jetzt auch in der Schweiz passieren. Doch sie hatten die Rechnung ohne Richter Samuel Schmid gemacht. Schon in der Verhandlung hatte der Verteidiger darauf hingewiesen, dass in der Schweiz eine andere Rechtstradition gelte: Schmid hielt die Kritik für zulässig und bezichtigte die Kläger gar der Trickserei.skkSeite 5>
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