Regierungsrat befürwortet neues Sport-Gesetz
Der Solothurner Regierungsrat stimmt der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport zu.
Das geltende Gesetz aus dem Jahre 1972 weise Mängel auf und genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr.
Begrüsst werde vor allem, dass das Gesetz von einem modernen Sportbegriff ausgehe, der umfassender sei als der traditionelle, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. Die neue Definition umfasse auch die Bewegung im Sinne von körperlicher Aktivität mit dem Ziel der Erhaltung und der Förderung der Gesundheit.
Ebenfalls befürwortet werde in der Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Sport das Ziel, künftig sämtliche Akteure im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung systematisch einzubeziehen. Bei den Fördermassnahmen müssten jedoch insbesondere die Grundsätze des neu gestalteten Finanzausgleichs (NFA) berücksichtigt werden.
Mehr Geld für «J&S-Kids»
Vor allem bei der Herabsetzung des Jugend&Sport-Alters auf 5 Jahre im Rahmen des Projekts «J&S-Kids» sei die Finanzierung zentral. Der Beschluss des Bundesrates, dieses Projekt nur zur Hälfte zu finanzieren, widerspreche nicht nur dem Sinn der Gesetzesvorlage, sondern auch der bisherigen Praxis des NFA.
Unterstützt werden vom Regierungsrat die Förderung der täglichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten an den Schulen durch die Kantone sowie die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Doping.
Hingegen beantragt er, die Möglichkeit zur Weitergabe von sportmedizinischen Daten an Versicherungen und Krankenkassen ersatzlos zu streichen. Mit der Sozialversicherungsgesetzgebung sei dieser Bereich bereits geregelt. Es bestehe kein Grund, Sportler gegenüber andern Patienten anders zu behandeln.
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