Überfall auf Gstaader Bijouterie: Zweiter Täter verurteilt
Fette Beute mit Uhren und Schmuck machten zwei Männer 2015 bei einem Raubüberfall auf eine Gstaader Bijouterie. Am Mittwoch verurteilte das Regionalgericht Oberland auch den zweiten Täter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Beim Überfall auf eine Bijouterie in Gstaad wurden Uhren und Schmuck im Wert von 911 000 Franken aus dem Schaufenster und aus Vitrinen gestohlen. Die beiden Täter verursachten dabei einen Sachschaden von etwa 20'000 Franken. Einer der Täter wurde bereits im März 2017 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Am Mittwoch wurde nun der zweite Täter, ein 35-jähriger Rumäne, vom Regionalgericht Oberland ebenfalls zu einer Strafe von vier Jahren verurteilt. Nach Aussagen von Gerichtspräsident Jürg Santschi ist bis heute nichts von der Beute wieder aufgetaucht. Leider sei zu viel Zeit zwischen Einbruch und Verhaftung vergangen, und die Aussagen der beiden führten ins Leere.
Mit Pistolen bedroht
Der Verurteilte hat am 1. Mai 2015 die Bijouterie betreten und sich in gebrochenem Deutsch nach einer im Schaufenster liegenden Uhr erkundet. Er verliess das Geschäft, um von aussen auf die Uhr zu zeigen und betrat daraufhin den Laden erneut, hinter ihm kam sein Komplize nun ebenfalls ins Geschäft.
Die beiden zogen sofort ihre Pistolen und bedrohten damit die zwei anwesenden Verkäuferinnen. Sie befahlen den Frauen, sich hinzuknien, was diese befolgten. Dann behändigten die Diebe Schmuck und Uhren aus den Schaufenstern, aus Schubladen und Vitrinen, wobei sie diese mit einem Hammer einschlugen. Die Beute verstauten sie in den mitgebrachten Rucksäcken, dann flüchteten sie.
Bei diesem Vorfall handelt es sich um einen Raub, weil die beiden Verkäuferinnen bedroht wurden und sie grosse Angst hatten. Im Nachhinein wurde festgestellt, dass es sich nicht um echte Pistolen, sondern um echt aussehende Pistolen gehandelt hatte.
Reststrafe in Rumänien?
Der am Mittwoch verurteilte Rumäne, er ist einschlägig vorbestraft, hat seine Haftstrafe bereits angetreten, nachdem er sich zuerst in Auslieferungs- und anschliessend in Untersuchungshaft befunden hatte. Er ist geständig und akzeptiert die Freiheitsstrafe von vier Jahren. Er stimmte zu, dass seine Gerichtsverhandlung als abgekürztes Verfahren durchgeführt wurde. Im abgekürzten Verfahren haben sich die Parteien vor der Hauptverhandlung vor dem Gericht bereits auf das Strafmass geeinigt, das Gericht prüft nur noch, ob das Strafmass angemessen und der Angeklagte geständig ist.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Anklageschrift zum Urteil erhoben. Zum Schluss der Gerichtsverhandlung stellte der Verurteilte das Gesuch, die Reststrafe in einem rumänischen Gefängnis absitzen zu können. Dies entscheidet jedoch nicht das Strafgericht, sondern die Strafvollzugsbehörde. Der Mann wurde an diese verwiesen.
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