Oberländer Sexualtäter blitzt vor Bundesgericht ab
Er nötigte eine Joggerin und wurde wegen mehrfacher Pornografie verurteilt. Doch der Oberländer Mann zog den Fall bis vor das höchste Gericht.

Im Juni 2016 verurteilte das Regionalgericht Oberland einen Mann wegen sexueller Nötigung sowie mehrfacher Pornografie durch Herstellen von Bilddateien mit sexuellen Handlungen mit Kindern und Tieren zu einer bedingten Geldstrafe. Für die Dauer der Probezeit begab sich der Mann in eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung.
Doch der Verurteilte, aber auch die Generalstaatsanwaltschaft legten Berufung ein: wegen des Schuldspruchs der sexuellen Nötigung und dessen Strafzumessung. 2013 hatte der Mann auf einem Waldweg völlig überraschend eine ihm unbekannte Joggerin zu Boden gerissen, festgehalten, berührt und auf die nackte Haut im Hüftbereich geküsst.
Beschwerde abgewiesen
Doch das Obergericht des Kantons Bern bestätigte im Mai 2017 das Urteil. Es befand den Mann ebenfalls für schuldig und verhängte dieselbe Strafe wie die Erstinstanz, verbunden mit der gleichen Weisung und der Anordnung einer Bewährungshilfe. Auch gegen dieses Urteil führte der Mann Beschwerde, mit dem Antrag, das angefochtene Urteil sei hinsichtlich Verurteilung und Sanktionen aufzuheben. Und er sei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freizusprechen.
Das Bundesgericht wies nun die Beschwerde ab und machte unter anderem geltend, dass der Beschwerdeführer übersehe, dass Gewalt bereits vorliege, wenn der Täter ein grösseres Mass an körperlicher Kraft aufwende, als zum blossen Vollzug des Akts notwendig sei, und sich damit über die «entgegenstehende Willensbestätigung» des Opfers hinwegsetze. Eine körperliche Misshandlung, rohe Gewalt oder Brutalität sei indes nicht erforderlich. Ebenfalls nicht entscheidend sei, ob das Opfer sich gegen die Gewalt mit allen Mitteln zu wehren versuche.
Prinzipiell genüge der Wille, den Geschlechtsverkehr respektive die sexuelle Handlung nicht zu wollen.
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