Gleise überschreiten: Bis zu 10'000 Franken Busse
Immer wieder wird die BLS mit Personen konfrontiert, die unerlaubt die Gleise überschreiten. Das generelle Verbot soll laut dem Bahnunternehmen nicht schikanieren, sondern Leben retten. Was viele nicht wissen: Das Überschreiten der Gleise ist ein Offizialdelikt – und kann ganz schön ins Geld gehen.

BLS-Mediensprecherin Helene Soltermann fasst die harten Fakten zum gefährlichen Verhalten zusammen: «Die Rechtslage ist klar: Das Überschreiten von Gleisen ausserhalb von explizit markierten Stellen ist immer und überall verboten.» Die entsprechenden Verbotsschilder in Bahnhöfen und an neuralgischen Orten würden nicht aufgestellt, «um jemanden zu schikanieren – vielmehr geht es darum, Menschenleben zu schützen».
Illegales Gleisüberschreiten sei ein Offizialdelikt und werde von Amtes wegen verfolgt. «Wer erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen und kann gemäss Eisenbahngesetz wegen Störung des öffentlichen Verkehrs mit bis zu 10'000 Franken gebüsst werden», präzisiert die BLS-Sprecherin. Und: Im Extremfall müssen Verursacher für Verletzungen von Zugpassagieren und für Schäden an Zügen und Infrastruktur aufkommen, die durch Notbremsungen verursacht werden.
Gefahr wird unterschätzt
Die Gefahren des Gleisüberschreitens würden unterschätzt, so Helene Soltermann. Sie verweist auf den Bremsweg: «Ein Zug, der mit 60 Stundenkilometern unterwegs ist, benötigt nach einer Notbremsung 20 Sekunden beziehungsweise 200 Meter, bis er stillsteht. Je schneller und schwerer der Zug, desto länger ist der Bremsweg.» Bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern legt ein Zug – wie auch ein Auto – über 27 Meter pro Sekunde zurück. Kommt dazu, dass moderne Züge immer leiser werden.
Wer es trotzdem versucht, dem können rutschige Schienen und Schwellen zum Verhängnis werden; an beidem kann man in der Eile auch hängen bleiben oder darüber stolpern. Die Vorstellung, wie es dem Lokführer oder der Lokführerin zumute ist, wenn an unerwarteter Stelle Personen über die Gleise hasten, kann vielleicht einen nächsten Versuch verhindern.
«Sieht ein Lokführer eine Person, die illegal die Gleise überschreitet, meldet er den Vorfall unserer Leitstelle», erklärt Helene Soltermann. «Bei jeder eingegangenen Meldung geht der BLS-Einsatzleiter auf Platz. Er meldet der Leitstelle, wenn die Strecke wieder mit normaler Geschwindigkeit befahren werden kann. Bis dann sind die Lokführer angewiesen, an der betroffenen Stelle mit Fahrt auf Sicht zu fahren.»
Vorsorglich macht die BLS auf die Gefahr des illegalen Gleisüberschreitens aufmerksam. Sie schreibt zum Beispiel Schulen, Campingplätze, Firmen oder Hotels in der Nähe von neuralgischen Orten an und schickt Flyer mit, in denen auf die Gefahren aufmerksam gemacht wird.
Zaun schützt bei Interlaken
Zwischen Leissigen und Interlaken-West fallen immer wieder Personen beim unerlaubten und gefährlichen Überschreiten von Gleisen auf. Nach Aussagen der Einsatzleiter seien es oft Badende, «die sich den kürzesten Weg ans Thunerseeufer suchen».
Bei der Kanaleinfahrt Richtung Interlaken-West verstärkte die BLS zusammen mit der Burgergemeinde Interlaken den bestehenden Zaun zwischen Strasse und Gleise auf einer Länge von knapp 100 Metern, um Personen vom Gleisüberschreiten abzuhalten.
Als weiteren neuralgischen Punkt erwähnt Helene Soltermann den Bahnhof Interlaken-Ost. Auf der Seite Richtung Aare zwischen Höheweg und Jugi besteht ein dienstlicher Bahnübergang, der auf der Seite Höheweg mit einer Barriere abgesperrt ist und bei dem Verbotsschilder angebracht sind. Trotzdem wird der Übergang immer wieder unerlaubterweise benützt. Die BLS klärt derzeit zusammen mit der Jungfrau- und der Zentralbahn ab, wie diese Situation verbessert werden könnte.
Nicht nur im Oberland
Gefährliches Verhalten hält das Berner Bahnunternehmen auch anderswo auf Trab. Es sind etwa Badende, die zwischen Gampelen und Marin NE von der Eisenbahnbrücke in den Zihlkanal springen oder an Bahnhöfen ohne Unterführung die geschlossene Barriere unterqueren. Hängegitter an den Barrieren verhindern Letzteres, können aber Störungen verursachen und gar die Schliessung der Barriere verhindern.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch