Explosion im Tunnel: Fahrlässige schwere Körperverletzung?
Wegen eines Sprengunfalls haben sich zwei Beschuldigte vor Gericht zu verantworten.Der Hergang ist umstritten.

Zwei Schweizer erhielten von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, Strafbefehle. Ihnen wird die Schuld an einem Sprengunfall bei einem Tunnelbau im Berner Oberland im Sommer 2014 zur Last gelegt. Weil sie Einsprache erhoben, kam es am Mittwoch zur Hauptverhandlung am Regionalgericht Oberland in Thun.
Noch im Gefahrenbereich
Bei den nächtlichen Arbeiten im Tunnel war ein Teil der Sprengladung nicht detoniert, was eine Nachsprengung erforderlich machte. Dabei wurde der Mitarbeiter einer Baufirma verletzt. Der für die Nachsprengung verantwortliche Vorarbeiter/Mineur gab dem Mitarbeiter Zeichen, wonach dieser mit seinem Pneulader nach draussen vor den Tunneleingang fahren sollte.
Wegen eines Hindernisses verzögerte sich dieser Vorgang, und der Mitarbeiter befand sich während der Nachsprengung noch im Tunnel, das heisst im Gefahrenbereich. In der Folge stürzte dieser nach vorne in die Kabine des Pneuladers und zog sich dabei Verletzungen zu.
Dem 63-jährigen Vorarbeiter werden nun fahrlässige schwere Körperverletzung und mehrfache Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Letzteres, weil er ohne den erforderlichen Ausweis Sprengarbeiten ausführte.
In die Räder der Justiz geriet auch der 44-jährige Gesamtbau- und Projektleiter. Obwohl er im Bild war, dass der Vorarbeiter über keinen Sprengausweis verfügte, soll er gewusst haben, dass der ihm über seinen Bauführer indirekt unterstellte Polier dem Vorarbeiter unrechtmässig den Auftrag für die Sprengarbeiten erteilt hatte.
Dies trug dem Bau- und Projektleiter den Vorwurf des mehrfachen Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz ein. Die beiden Beschuldigten wurden von der Staatsanwaltschaft zu bedingten Geldstrafen, Verbindungsbussen und zu den Verfahrenskosten verurteilt.
Beschuldigter zweifelt
«Ich zweifle daran, dass sich der Vorfall in der vom Verletzten, der als Privatkläger auftrat, geschilderten Art zugetragen hat», gab der beschuldigte Vorarbeiter bei der Einvernahme durch die Gerichtspräsidentin Franziska Friederich Hörr zu Protokoll. In die gleiche Richtung gingen auch die Aussagen des beschuldigten Bau- und Projektleiters sowie von drei befragten Zeugen.
«Bei der Nachsprengung entstand keine so grosse Druckwelle, dass eine Person zu Boden geworfen werden kann», so die Aussage eines Zeugen, der in der fraglichen Nacht vor Ort war.
Zeuge nicht erschienen
Das Beweisverfahren konnte gestern noch nicht abgeschlossen werden, weil ein weiterer aufgebotener Zeuge nicht erschienen ist. Die Gerichtspräsidentin hofft, dass dies am Donnerstag der Fall sein werde. Anschliessend erfolgen die Plädoyers der beiden Verteidiger sowie des Anwalts des Privatklägers. Bis zur Urteilseröffnung gilt die Unschuldsvermutung.
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