Chaos in der Ankleide: Haushälterin für den Besitz von Fotos verurteilt
Eine Haushälterin wurde am Montag verurteilt. Auf ihrem iPhone waren Bilder des unordentlichen Ankleidezimmers ihrer Arbeitgeberin in Gstaad gespeichert.

Das portugiesische Kindermädchen einer Arbeitgeberin in Gstaad schickte 2015 an einem Sonntagabend gegen 21.30 Uhr per Whatsapp drei Bilder vom Chaos im Ankleidezimmer an die portugiesische Haushälterin. Warum?
Am Montag hatte Gerichtspräsidentin Natalie Fritz im Regionalgericht Thun zu beurteilen, ob die Empfängerin der drei Bilder eine Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs nach Artikel 179 des Strafgesetzbuchs begangen hat.
Die Fotos wurden, wie das bei der Benützung des iPhone 6 geschieht, automatisch in die Bildergalerie aufgenommen. Und dort wurden sie gefunden, als die Arbeitgeberin das Handy auswerten liess. Der Anlass dafür wurde beim Verfahren kurz gestreift: Die Frau aus dem Milieu der Schönen und Reichen führt einen erbitterten Scheidungskrieg, bei dem es auch um ihren Sohn geht.
Sie fand das Handy der Haushälterin, und darauf war eine ganze Reihe von Bildern gespeichert. Unter anderem auch Fotos des Jungen beim Baden und das Kindermädchen in den Pelzmantel der Arbeitgeberin gekleidet.
Arbeit per Bild gezeigt?
In andern Verfahren wurde bereits geklärt, dass bei den meisten Fotos die Arbeitgeberin mitgewirkt oder von ihrer Existenz zumindest gewusst hat. Bei den drei Ankleide-Chaos-Bildern hielt die Staatsanwaltschaft Berner Oberland dies für nicht gegeben und hat gegen das fotografierende Kindermädchen einen Strafbefehl erlassen, der auch akzeptiert worden ist.
Die Haushälterin dagegen, die ebenfalls einen Strafbefehl bekommen hat, legte Beschwerde ein. Deshalb stand sie am Montag vor Gericht. Die 1973 geborene Portugiesin wurde bei der Entdeckung der Fotos fristlos entlassen, hat aber wieder eine Arbeitsstelle. Sie erklärte die Bilder damit, dass das Kindermädchen ihr damals zeigen wollte, was sie am nächsten Morgen hätte arbeiten sollen.
Es ging ums Aufräumen und um ein Kleid, das zum Kürzen hätte gebracht werden sollen, wobei das Kleid nicht auf den Bildern war. Die Arbeitgeberin sagte aus, dass sie beim Ankleiden für ein Nachtessen in Eile gewesen war und dass sie Arbeitsanweisungen immer persönlich gegeben hatte.
Indiskretion
Das «Warum» des Whatsapp-Bildversandes streifte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsbegründung nur kurz. Eine «Verschwörungstheorie» im Sinn, dass die beiden Angestellten konspirativ für den Ehemann spioniert haben, hielt sie für nicht gegeben. «Es könnte sein, dass man sich über die Unordnung amüsierte», vermutete sie.
Michael Ueltschi, der Anwalt der Zivilklägerin, ging etwas näher darauf ein: «Ich könnte mir vorstellen, dass der Fall in Gstaad, wo alles sehr diskret zugeht, eine dissuasive (abschreckende) Wirkung hat», sagte er. Klar ist nach dem Gesetz, dass bereits das Aufbewahren von den Geheim- oder Privatbereich verletzenden Bildern strafbar ist, und mit dem automatischen Speichern im iPhone sind solche Bilder im Sinn des Gesetzes aufbewahrt.
«Allein der gesunde Menschenverstand sagt, dass man dies nicht macht», sagte die Gerichtspräsidentin. Sie beurteilte den objektiven und subjektiven Tatbestand als erfüllt und verhängte, wie bereits die Staatsanwaltschaft, eine Geldstrafe von gerade einmal vier Tagessätzen, bedingt auf zwei Jahre, und eine Verbindungsbusse von hundert Franken.
Zu übernehmen sind bei einem Schuldspruch die Verfahrenskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite. Eine Entschädigung für die Zivilklägerin lehnte sie ab, denn die Fotos sind nie öffentlich geworden.
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