Beschwerde gegen Schutzentscheid
Die Abteilung Naturförderung des Kantons hat die Gebiete Tschätten-Rosschäle und Leiterli im Haslerberg grossräumig unter Naturschutz gestellt. Die beiden Alpschaften Haslerberg und Betelberg führen Beschwerde gegen den Schutzbeschluss.

Die Gebiete Tschätten-Rosschäle im Haslerberg sowie das angrenzende Leiterli am Betelberg sind ein Mosaik aus Hoch- und Flachmoorgebiete von nationaler und regionaler Bedeutung. Auch das Amphibienlaichgebiet ist von nationaler Bedeutung, dessen Umgebung unter den Schutz des Kantons gestellt werden soll.