Besass der Angeklagte ein verbotenes Messer?
Ein Mann erhielt von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Vergehen gegen das Waffengesetz. Er soll ein verbotenes Schmetterlingsmesser besessen haben. Dagegen erhob er Einsprache.

Der 39-jährige Schweizer aus dem Berner Oberland verlangte, dass der Berichterstatter dieser Zeitung von der Verhandlung ausgeschlossen werde. Er befürchtete, dass aufgrund des Artikels Rückschlüsse auf seine Person gezogen werden könnten.
«Die Verhandlungen sind öffentlich», musste er sich von Gerichtspräsidentin Eveline Salzmann belehren lassen. Nur aus gewichtigen Gründen dürften die Medien ausgeschlossen werden. Zudem müsse der Zeitungsbericht so abgefasst sein, dass keine Rückschlüsse auf die Identität der Parteien möglich seien, beruhigte die Gerichtspräsidentin.
Geldstrafe und Busse
Dem Mann flog im Oktober des vergangenen Jahres ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, ins Haus. Er wurde wegen Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig erklärt.
Der Vorwurf: Er soll ohne kantonale Ausnahmebewilligung ein verbotenes Schmetterlingsmesser erworben und besessen haben. Deswegen wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu je 50 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt.
Zudem wurde er mit einer Busse von 200 Franken bestraft und ihm Gebühren von 500 Franken auferlegt. Weil er dagegen Einsprache erhob, fand am Dienstag eine Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Oberland in Thun statt.
Keine Ahnung vom Messer
«Da ist ein Riesenkomplott gegen mich geschmiedet worden», monierte der Beschuldigte gleich zu Verhandlungsbeginn mit erregter Stimme. Ausgangslage waren zwei Polizeiaktionen im letzten Winter.
«Da ist ein Riesenkomplott gegen mich geschmiedet worden.»
Auf der Suche nach unerlaubten Waffen wurden sowohl beim Angeklagten sowie bei dessen Vater, die an verschiedenen Orten wohnen, Hausdurchsuchungen vorgenommen. Der Sohn gab den Polizisten an, dass der Vater seine Waffen aufbewahre. Tatsächlich wurden dort solche aufgefunden. Darunter soll auch das Corpus Delicti, nämlich das Schmetterlingsmesser, gewesen sein.
«Kennen Sie dieses Messer?», fragte die Gerichtspräsidentin den Sohn und dessen Vater, der als Zeuge vorgeladen war. «Unbekannt, noch nie gesehen», lautete deren einhellige Antwort.
Dafür, wie es in die Wohnung des Vaters gelangt sein könnte, gab es nur Mutmassungen. Eine davon war, dass Verwandte oder Bekannte es dort hingebracht haben könnten oder dass es sogar die Polizei gewesen sein könnte, nur damit etwas gefunden werde.
Der als Zeuge befragte Polizist, welcher beim Sohn aufgetaucht war, konnte auch keine konkreten Angaben in Bezug auf das Schmetterlingsmesser machen.
Emotionen gingen hoch
Während des ganzen Verhandlungsablaufs gingen die Emotionen hoch. Der Beschuldigte mischte sich immer wieder in die Befragungen ein. Einmal drohte ihm die Gerichtspräsidentin mit Wegweisung. Aus den Einvernahmen von Vater und Sohn war deutlich herauszuspüren, dass sie sich von Polizei und Behörden ungerecht behandelt fühlten.
Fortsetzung folgt
Schliesslich verlangte der nicht vorbestrafte, ohne Anwalt erschienene Beschuldigte weitere Beweismassnahmen, die Salzmann teilweise guthiess. So will sie noch zwei weitere involvierte Polizisten befragen und Sicherstellungsprotokolle auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen.
Damit wird es zu einer Fortsetzungsverhandlung kommen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
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