Volkes Stimme und der Denkmalpfleger
Wer profitiert von einem Gartenpavillon, der saniert wird? Diese Frage wurde an der Kirchgemeindeversammlung gestellt. «Der, der befiehlt», wurde geantwortet. Dieser nimmt nun Stellung.

Im Kleinen lernt man sparen: An diesen Spruch fühlte man sich an der Versammlung der Kirchgemeinde von Madiswil erinnert, die über die Sanierung der Pfrundliegenschaft zu befinden hatte. Knapp 290'000 Franken galt es zu bewilligen, müssen doch das Pfarrhaus und das dazugehörende Stöckli energietechnisch den heutigen Anforderungen angepasst werden.
Zu Diskussionen Anlass gab jedoch nicht dieser Teil des Sanierungspaketes, sondern ein Pavillon, der im Pfarrhausgarten steht. Er müsse erhalten werden, weil er im Bauinventar aufgeführt sei, orientierten Kirchgemeindepräsident Hans Ulrich Gfeller und der fürs Bauwesen zuständige Kirchgemeinderat Peter Ingold.
Ein Viertel als Beitrag
Rund 35'000 Franken soll die Sanierung kosten, wobei die Denkmalpflege einen Beitrag von 8500 Franken zugesichert hat. Viel zu gering sei dieser Anteil, wurde aus der Versammlung moniert, wer befehle, solle auch bezahlen. Denn dieser Gartenpavillon nütze sowieso nur der Denkmalpflege.
Denkmalpfleger Michael Gerber nahm auf Anfrage nicht zum konkreten Projekt Stellung, erklärte aber das Prinzip: Die Denkmalpflege schaut an, welche Kosten des Gesamtprojektes für sie relevant und damit beitragsberechtigt sind. An diese spricht sie einen gewissen Prozentsatz, der von Objekt zu Objekt unterschiedlich ausfallen kann.
«Der Pavillon nützt in erster Linie den Bewohnern und damit letztlich der Kirchgemeinde, die das Pfarrhaus vermietet.»
Die Denkmalpflege arbeite dabei nicht einfach für sich. «Wir haben einen öffentlichen Auftrag, der im Gesetz umschrieben ist: zu den Objekten zu schauen, die in den Bauinventaren aufgeführt sind.» Und damit auch zum Pavillon, der so viel zu reden gab.
Selten geworden
Es sei ein interessanter Vertreter eines Kleinbaus aus dem frühen 19. Jahrhundert, wie sie heute nur noch selten erhalten seien, steht dort. Beschrieben wird er als Ständerbau mit blechbedecktem Pyramidendach. Die Gitterwände seien wohl Ersatz für ehemalige Wandelemente, die in die Ständer eingesetzt gewesen seien. Das Holz sei wohl ursprünglich rot gefasst, das heisst bemalt, gewesen. Das Baujahr wird um 1820 geschätzt.
Doch wie viel originale Bausubstanz ist da noch vorhanden, die sich zu erhalten lohnt? Michael Gerber hält dazu fest, ein Bauwerk sei nichts Statisches. Es werde genutzt und dafür auch erneuert und in Stand gehalten. «Es kann deshalb durchaus sein, dass auch ein späterer Zustand wertvoll und deshalb erhaltenswert ist. Wichtig ist uns heute, dass wir nur etwas machen, für das wir direkte Anhaltspunkte und Beweise haben.»
Michael Gerber nennt ein Beispiel aus der Pfrundliegenschaft: Die neuen Fenster des Pfarrhauses Madiswil müssen nach Vorgabe der Denkmalpflege mit einer zwanzigteiligen Sprossung versehen werden. «Dafür haben wir Belege.» Insgesamt gehe es darum, aus den vorhandenen belegbaren Elementen ein stimmiges Ensemble zu schaffen .
Von Pfarrer zu Pfarrer
Dazu gehöre bei der Pfrundliegenschaft neben den Fenstern eben auch der Gartenpavillon. Er nütze, wehrt sich Michael Gerber gegen Volkes Stimme, nicht der Denkmalpflege, sondern den Bewohnern des Hauses und damit letztlich der Kirchgemeinde Madiswil, die es vermiete. Zu diesem Punkt gibt es hinten auf einer Inschriftentafel einen spannenden Hinweis. Offenbar hatte ein Pfarrer den Pavillon selbst erstellt. Und verkaufte ihn seinem Nachfolger, der ihn nach Ablauf seiner Amtszeit weiterveräusserte. Denn 1962 schenkte es Pfarrer Siegenthaler als damaliger Eigentümer dem Staat.
Ganz so eng wie einzelne Votanten sahen es letztlich auch nicht alle Stimmberechtigten an der Kirchgemeindeversammlung: Der Rat unterbreitete den Sanierungskredit in drei Teilen, und auch jener für die Sanierung des Gartenpavillons bekam eine Mehrheit, wenn auch nicht eine einstimmige.
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