Schiedsgericht weist happige Klage ab
Die Stiftung Wässermatten muss einem Landwirt aus Lotzwil keine Entschädigung zahlen. Dieser hatte sie gefordert, weil er zu wenig Geld erhalten habe.

Der Fall hatte Aufsehen erregt: Im Frühjahr 2015 spritzte ein Landwirt in Lotzwil seine Wässermatten mit Abbrennmittel, pflügte sie um und baute Mais an. Er protestierte damit dagegen, dass die Wässermattenstiftung ihm die ursprünglich abgemachte Entschädigung für den Ertragsausfall und den Mehraufwand nicht mehr voll ausbezahlte.