Heisse Eisen
Sportgerät oder Kriegsmaterial? Das Bundesverwaltungsgericht untersagt einer Bützberger Firma die Ausfuhr von Gewehren nach Weissrussland.

Die Grenze zwischen Sportwaffe und kriegsfähigem Gerät ist nicht immer eindeutig. Zumindest im vorliegenden Fall jedoch war der Befund klar: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass eine Oberaargauer Firma keine Waffen nach Weissrussland exportieren darf, da es sich unbestritten um Kriegsmaterial handle. Es bestätigte damit einen vorangegangenen Entscheid des Seco, des Staatssekretariats für Wirtschaft.