Die Einsicht kam zu spät
Er betrieb zwei Hanf-Indooranlagen, eine im Oberaargau mit einem Kollegen zusammen und eine bei sich zu Hause im Kanton Solothurn. Vor Gericht gestand er alle ihm zur Last gelegten Vergehen. Zu spät für ein abgekürztes Verfahren.

Hätte er früher alles gestanden, hätte er viel Geld sparen können. Denn bei einem vollständigen Geständnis hätte das Verfahren abgekürzt werden können, die Kosten für die Untersuchung und das Gerichtsverfahren wären deutlich tiefer. So aber fand das ganze Programm statt, und der Angeschuldigte muss nun neben der Strafe auch noch Kosten von rund 12'000 Franken übernehmen.