Licht für Fussgänger auf dem Viadukt wird für Gesprächsstoff sorgen
Ringgenberg/InterlakenIm Rahmen der geplanten
«Wir gehen nochmals über die Bücher und schauen uns das an», sagte gestern Jürg A.Zingg im Gmeindshus in Goldswil. Der Projektleiter und Mitarbeiter des Oberingenieurkreises I im bernischen Tiefbauamt gab dieses Versprechen an der öffentlichen Informationsveranstaltung vom Mittwochabend ab. Vor rund 80 mehrheitlich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ringgenberg und dem vollzählig anwesenden Gemeinderat, gab Zingg zu Bedenken, dass eine Vielzahl von Planern am 12,5-Millionen-Projekt «Instandsetzung Goldswilviadukt» mitgearbeitet haben (Ausgabe vom Mittwoch). Froh um Hinweise «Jetzt ist aber die Meinung der Bevölkerung gefragt, und deshalb sind wir Planer froh, wenn wir solche Hinweise erhalten», sagte Zingg. Mit «Hinweisen» meinte er beispielsweise das Votum einer Veranstaltungsteilnehmerin, die bezüglich der geplanten Verschiebung des Fussgängerstreifens am nördlichen Ende des Viadukts Sicherheitsbedenken äusserte. Zingg zeigte ferner Verständnis für jenes Anliegen, dass während der Bauphase (2013 bis 2015) trotz der Behinderungen die Anschlüsse an Bus und Bahn in Interlaken-Ost gewährleistet werden sollten. Weiter werden die Waldbesitzer im Einzugsgebiet des Goldswilstutzes vom Kanton kontaktiert, was dem anwesenden Revierförster ein Anliegen war. «Eventuell kann ja eine Vereinbarung abgeschlossen und die Schaffung einer Niederwaldzone diskutiert werden», sagte dieser. Projektleiter Zingg will zudem mit Vertretern der Gemeinde Interlaken diskutieren, ob während des Baus temporär das Hinunterfahren ab Viadukt für den motorisierten Individualverkehr in Richtung BeauRivage-Brücke erlaubt werden soll. Dies war einigen Versammlungsteilnehmern ein Anliegen, die Mehrverkehr während der Sanierungsarbeiten erwarten. «Wir werden uns wehren» Den Wunsch einer Öffnung des unteren Teils des Goldswilstutzes deponierte auch Samuel Zurbuchen, Gemeinderatsvizepräsident von Ringgenberg. Deutlicher wurde Bauvorsteher Zurbuchen bezüglich der geplanten Aufhebung der Beleuchtung auf dem Viadukt. «Dagegen werden wir uns wehren und dies auch in der Mitwirkungseingabe des Gemeinderates deutlich zum Ausdruck bringen», sagte Zurbuchen. «Persönlich habe ich aus Sicht der Sicherheit Verständnis für dieses Anliegen, wir haben aber neue Bestimmungen», erklärte Jürg A.Zingg. Richtlinie aus Gesetz So wird der Goldswilviadukt vom Kanton als Ausserortsstrecke beurteilt, weshalb gemäss Zingg nachstehende Richtlinie aus dem Strassenverkehrsgesetz zum Tragen kommt: «Der kantonale Standard sieht bei Rad- und Gehwegen ausserorts keine Fahrbahnbeleuchtung vor. Haben die Gemeinden höhere Ansprüche an die soziale Sicherheit und an die Schulwegsicherung, können sie gegen Bezahlung einen höheren Standard bestellen.» Das Mitwirkungsverfahren dauert noch bis zum 23.Februar. Die Eingaben – auch Nichtstimmberechtigte können teilnehmen – können bei den Bauverwaltungen in Interlaken und Ringgenberg deponiert werden. hau>
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