Strafvollzug: 16 Millionen Franken vom Regierungsrat
Die Berner Kantonsregierung hat für das laufende Jahr einen Kredit von 15,97 Millionen Franken für den Straf- und Massnahmenvollzug in nicht kantonalen Anstalten genehmigt.

Grundsätzlich werden die durch bernische Gerichte gefällten Urteile in einer kantonalen Anstalt vollzogen. Im Kanton Bern sind dies namentlich die Anstalten Thorberg, Hindelbank, Witzwil und das Massnahmenzentrum St. Johannsen. Ausnahmsweise kann der Vollzug auch in einem Regionalgefängnis erfolgen.
Nicht immer ist eine Einweisung in eine kantonale Anstalt aber möglich, wie aus einer Mitteilung der bernischen Polizei- und Militärdirektion vom Donnerstag hervorgeht. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Mitglieder von Banden getrennt werden müssen oder wenn für die betreffenden Personen eine spezielle Betreuung oder Sicherheitsstufe nötig ist.
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