Spitalversorgungsgesetz nimmt Kommissionshürde
Das neue bernische Spitalversorgungsgesetz hat die letzte Hürde vor der Beratung im Grossen Rat genommen. Die vorberatende Kommission hat die Vorlage mit 11 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet.

Mit der Gesetzesrevision reagiert der Kanton Bern auf die neue Spitalfinanzierung, die der Bund Anfang 2012 in Kraft gesetzt hatte. Im vergangenen Sommer legte der Regierungsrat einen ersten Entwurf vor, der allerdings in der Vernehmlassung zerzaust wurde.
Bürgerliche Parteien und Spitäler unterstellten der Regierung, sie wolle die unternehmerische Freiheit der Spitäler stark einschränken. Das hintertreibe die Absicht des Bundes, den Wettbewerb spielen zu lassen.
Im vergangenen Januar präsentierte der Regierungsrat deshalb eine moderatere Version mit Varianten in umstrittenen Punkten. Die Kritiker signalisierten darauf, nun sei ein Eintreten auf die Vorlage möglich. Das Geschäft kommt erstmals im März ins Parlament.
Kein klarer Entscheid zu Lenkungsabgabe
Zu den brisanten Punkten gehört die mögliche Einführung einer Lenkungsabgabe: Überschreiten die Listenspitäler ein vorgegebenes Volumen, sollen sie einen Fünftel der überschüssigen Einnahmen an den Kanton abliefern.
Die Kommission ist laut Communiqué der Meinung, dass grundsätzlich die Spitäler und Krankenversicherer für die Steuerung des Leistungsvolumens zuständig sind. Sollte das nicht klappen, soll der Grosse Rat «weitere Massnahmen» beschliessen können. Inwieweit diese «weiteren Massnahmen» konkretisiert werden sollen, möchte die Kommission erst in der zweiten Lesung im Juni erörtern.
Ausgleichsabgabe vor dem Aus
Gerne würde der Regierungsrat auch eine Ausgleichsabgabe einführen: Alle Spitäler sollten einen Teil der Einnahmen abgeben, die sie im Geschäft mit Zusatzversicherten erzielen. Schliesslich würden hier Gewinne mit Hilfe einer vom Steuerzahler finanzierten Infrastruktur erzielt.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission lehnt diese Abgabe aber ab. Dementsprechend ist sie auch gegen einen Fonds, in den diese Gelder fliessen würden.
Gegen Holding
Schliesslich ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass die Regionalen Spitalzentren weiterhin als regionale Aktiengesellschaften organisiert sein sollen. Diese Form habe sich bewährt.
Der Regierungsrat hatte als Variante vorgeschlagen, die einzelnen Aktiengesellschaften unter dem Dach einer Holding zu vereinen. Das lehnt die Kommission ab.
Sie will zudem die kantonalen psychiatrischen Dienste aus der Kantonsverwaltung auslagern. Auch sie sollen als Aktiengesellschaft - und nicht als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten - organisiert werden.
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