So hart dürfen Jugendheime sein
Mit einem neuen Gesetz steckt der Kanton Bern den Rahmen ab für freiheitsbeschränkende Massnahmen bei Jugendlichen. Er regelt disziplinarische Sanktionen, Sicherungsmassnahmen und Zwangsmittel.

Freiheitsbeschränkende Massnahmen stellen schwere Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Jugendlichen dar. Sie erfordern daher eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Eine solche besteht im Kanton Bern gegenwärtig laut Polizei- und Militärdirektion nur für Teilbereiche. Deshalb schickt der Regierungsrat jetzt ein neues «Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Jugendstraf- und -massnahmenvollzug und in der stationären Jugendhilfe»