Regierung hält an ihrer Version des BKW-Beteiligungsgesetzes fest
Wie hoch darf die Beteiligung des Kantons am Energiekonzern BKW sein? Für die Regierung soll der Kanton mindestens 34 und höchstens 60 Prozent der BKW-Anteile halten dürfen. Andere wollen eine Mehrheitsbeteiligung festschreiben.

Nach einer kontrovers ausgefallenen Vernehmlassung hält der Regierungsrat an der ursprünglichen Version des BKW-Beteiligungsgesetzes fest. Damit dürften für die Novembersession des bernischen Grossen Rates hitzige Debatten vorprogrammiert sein.
In dem neuen Gesetz soll unter anderem geregelt werden, ob der Kanton Bern unbedingt Mehrheitsaktionär des Energiekonzerns BKW bleiben soll. Gemäss Vorschlag der Regierung soll der Kanton künftig mindestens 34 und höchstens 60 Prozent der BKW-Anteile halten. Heute sind rund 52 Prozent der BKW-Aktien im Besitz des Kantons Bern.
In der Vernehmlassung wurden sowohl eine zwingende Mehrheitsbeteiligung gefordert wie auch die Möglichkeit, sämtliche BKW-Aktien des Kantons verkaufen zu können.
Auch eine Aufspaltung des Unternehmens in drei Teile wurde gefordert. Letzteres lehnt die Regierung ab, weil die BKW als Aktiengesellschaft den Bestimmungen des Obligationenrechts unterstehe und der Kanton dem Unternehmen eine Aufspaltung nicht per Gesetz vorschreiben könne.
SP und Gewerkschaften drohen bereits mit dem Referendum, sollte die Mehrheitsbeteiligung des Kantons an der BKW nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Es dürfe nicht sein, dass der Kanton eines seiner grössten Unternehmen unkontrollierten Veränderungen im Aktionariat aussetze. Das Kantonsparlament wird nun in einer ersten Lesung im November den Gesetzesentwurf der Regierung diskutieren. Eine zweite Lesung ist für März 2018 geplant.
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