Regierung für Rentenalter 65 und Teilkapitalisierung
Der Berner Regierungsrat hat dem Grossen Rat das neue Pensionskassengesetz vorgelegt. Demnach soll das Rentenalter für Kantonsangestellte von 63 auf 65 Jahre angehoben werden.

Der Berner Regierungsrat hat die Arbeiten an einer Grossreform abgeschlossen und legt dem Grossen Rat das neue Pensionskassengesetz vor. Die Kantonsregierung spricht von einem ausgewogenen und finanz- und personalpolitisch tragbaren Paket.
Das neue Gesetz löst voraussichtlich am 1. Januar 2015 die heutigen Gesetze für die Bernische Pensionskasse (BPK) und die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) ab und bringt den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Schon im vergangenen Juli hatte die Regierung den Gesetzesentwurf vorgestellt und dann in eine Vernehmlassung geschickt.
Mit dem Primatwechsel verschieben sich die Chancen und Risiken der Geldanlagen der beiden Kassen auf die Arbeitnehmenden. Eine Übergangseinlage von 500 Millionen Franken durch den Kanton soll sicherstellen, dass der Wechsel für alle Versicherten «fair erfolgt», so die Regierung in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Das neue Gesetz packt aber insbesondere das Problem der heutigen Unterdeckung der zwei Kassen an: Ende 2012 wies die BPK einen Deckungsgrad von rund 80 Prozent auf - theoretisch wären also die Renten zu 20 Prozent nicht gedeckt. Bei der BLVK waren es rund 78 Prozent.
Die Regierung wird nun dem Kantonsparlament zwei Varianten zur Behebung dieser Unterdeckung vorlegen: Die Voll- und die Teilkapitalisierung. Die Regierung bevorzugt letztere.
Teilkapitalisierung für beide Seiten «verträglicher»
Für die Teilkapitalisierung ist die Regierung bei beiden Kassen, weil seiner Ansicht nach diese sowohl für den Kantonshaushalt als auch für die Arbeitnehmenden verträglicher ausfallen wird. «Die Regierung ist überzeugt, dass eine öffentlich-rechtliche Kasse mit einem nachhaltigen Versichertenbestand langfristig mit einem Deckungsgrad von 80 Prozent bestehen kann.»
Bei der Teilkapitalisierung müssen die Kassen nämlich lediglich innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent erreichen. Bei der Vollkapitalisierung müsste die Deckungslücke innert zehn Jahren geschlossen werden.
Bei beiden Varianten sieht die Regierung eine verzinsliche Schuldanerkennung des Kantons gegenüber beiden Kassen vor. Dies, um die bestehende Unterdeckung der Rentnerinnen und Rentner auszugleichen. Berechnet wird diese Schuldanerkennung mit einem technischen Zinssatz von 2,5 Prozent.
Bei den Rentnern rechtfertige deren «fehlende Risikofähigkeit» diese «konservative Renditeannahme», schreibt die Regierung. Stichtag der Schuldanerkennung ist der 1. Januar 2015. Per Ende 2011 hätte diese Schuldanerkennung den Betrag von 2,133 Milliarden Franken ausgemacht. Die Schuldanerkennung soll erfolgsneutral bilanziert und innert 40 Jahren gegenüber den Kassen amortisiert werden.
Versicherte sollen Beitrag leisten
Für die Regierung müssen sich auch die Kantonsangestellten, Lehrkräfte und übrigen Versicherten an der Sanierung der Kassen beteiligen. Dies umso mehr, als BPK und BLVK - wie andere Kassen auch - in den letzten Jahren rückläufige Renditen verzeichnet hätten. Aufgrund dieser Renditeperspektiven haben die beiden Kassen BLVK und BPK den technischen Zinssatz von 3,5 auf 3 respektive von 3,5 auf 2,5 Prozent gesenkt.
Deshalb soll nun das Rentenalter für BPK-Versicherte von 63 auf 65 Jahre steigen. Bei der Kantonspolizei schlägt die Regierung Pensionsalter 62 statt 60 vor. Zudem soll - mit Ausnahme der Kantonspolizei - die kollektiv finanzierte Überbrückungsrente für das Kantonspersonal als Folge des höheren Rentenalters entfallen.
Schon seit dem Jahr 2005 gehen die bernischen Lehrkräfte prinzipiell mit 65 in die Pension. «Eine weitere Erhöhung des Rentenalters (...) wäre nicht zumutbar», schreibt die Regierung. Deshalb müssten die gesunkenen Anlagerenditen bei der BLVK in anderer Form kompensiert werden.
Regierung will gleichzeitig Löhne anpacken
«Weil die Lehrkräfte bereits seit mehr als sieben Jahren Sanierungsmassnahmen tragen, wird der Regierungsrat mit der BLVK Gespräche führen, wie Leistungskürzungen ab 2015 vermieden werden könnten, solange der technische Zinssatz nicht unter 3 Prozent sinkt.»
Für die Regierung ist die Pensionskassenvorlage «zwingend im Kontext einer Lösung der Lohnfrage der Lehrkräfte und des Kantonspersonals zu sehen». Damit die Verschlechterungen bei den Pensionskassen «noch tragbar» würden, solle parallel dazu das Lehreranstellungs- und das Personalgesetz «pragmatisch revidiert werden».
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