«Lex Moser»: Berner Regierung will 3-Prozent-Hürde
Chancenlose Aussenseiter sollen künftig im Kanton Bern keinen 2. Wahlgang erzwingen können. Wer im 1. Wahlgang unter 3 Prozent bleibt, wird nicht zur Stichwahl zugelassen. Betroffen sind die drei Majorzwahlen.

Der Berner Regierungsrat will verhindern, dass chancenlose Aussenseiter einen zweiten Wahlgang erzwingen können. Er will nur noch Kandidaten zu Stichwahlen zulassen, die im ersten Wahlgang mindestens drei Prozent der Stimmen holten.
Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte ist bis Ende September in der Vernehmlassung. Der Regierungsrat erfüllt damit eine Forderung des Grossen Rates, wie er am Donnerstag mitteilte. Betroffen sind alle Majorzwahlen. Im Majorzsystem durchgeführt werden im Kanton Bern die Ständerats-, Regierungsrats- und die Regierungsstatthalterwahlen.
«Lex Moser»
Die Gesetzesänderung könnte auch «Lex Moser» heissen: Bei den Ständeratswahlen 2015 musste ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden, weil der parteilose Bruno Moser an seiner Kandidatur festhielt. Er hatte im ersten Wahlgang nur rund 4000 Stimmen erzielt gegenüber je 150'000 der zwei wieder antretenden Ständeräte.
Mehrere Parteien hatten darauf gefordert, es brauche eine Hürde für den zweiten Wahlgang. Verlangt wurden bis zu 10 Prozent des absoluten Mehrs. Eine so hohe Hürde lehnt der Regierungsrat ab: Drei Prozent seien genug. Das schliesse chancenlose Kandidaten aus, wohingegen Kandidierende aus mittleren und kleineren Parteien weiterhin an einer Stichwahl teilnehmen könnten.
Wird die 3-Prozent-Hürde eingeführt, muss eine andere Regelung überarbeitet werden. Bislang durften sich für einen zweiten Wahlgang neue Kandidaten anmelden. Künftig soll es nur noch möglich sein, Kandidaten zu ersetzen, welche die 3-Prozent-Hürde geschafft haben.
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