Kommission muss über die Bücher
Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit für die obersten Kader der bernischen Kantonsverwaltung rückt näher. Der Grosse Rat steht klar hinter der Neuerung.

Jetzt ist die Finanzkommission gefordert. Der Grosse Rat hat die Einführung der Vertrauensarbeitszeit für die obersten Kader der Kantonsverwaltung in der Schlussabstimmung des Personalgesetzes mit 101 zu 31 Stimmen noch einmal bekräftigt.
Die Fragen, wer künftig keine Überzeit mehr aufschreiben darf und welche Kompensationsmassnahmen sie erhalten sollen, müssen aber bis zur zweiten Lesung von der Kommission noch einmal analysiert werden. Der Rat hat den betreffenden Artikel an sie zurückgewiesen.
Hintergrund dafür ist ein Antrag der Kommissionsmehrheit, die Vertrauensarbeitszeit nicht nur für die 90 obersten Kader einzuführen, sondern gleich für 370 Personen. Im Vorfeld der Debatte hatte daraufhin die Justizkommission interveniert. Rund 220 der 370 betroffenen Mitarbeiter wären bei der Justiz und Staatsanwaltschaft angestellt. Welche Auswirkungen die Vertrauensarbeitszeit auf sie hätte, müsse zuerst noch genauer analysiert werden, fand die Justizkommission.
Zu diesem Schluss kamen schliesslich auch die Finanzkommission sowie der Grosse Rat. Bei der Diskussion zeichnete sich aber bereits ab, dass SP, Grüne und BPD für einen kleinen Personenkreis sind, SVP, GLP und EDU für einen grösseren. FDP und EVP legten sich noch nicht definitiv fest, sie tendierten aber eher in Richtung des Vorschlags der Regierung.
Bei den Kompensationsmassnahmen, welche die Angestellten erhalten sollten, schlägt der Regierungsrat vor, dass sie sechs Prozent mehr Gehalt bekommen sollen oder maximal zehn zusätzliche Freitage beziehen können. Zudem sollten drei Prozent mehr Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse einbezahlt werden. Der Fiko-Mehrheit und verschiedenen Grossräten war das zu viel.
Doch gemäss Kommissionssprecher Hans-Rudolf Saxer (FDP, Gümligen) hängt die Kompensation aber auch vom betroffenen Personenkreis ab. «Je nach dem kann sich eine andere Regelung der Entschädigungen ergeben.» Deshalb wurde auch dieser Punkt zur Überarbeitung zurückgewiesen. Die zweite Lesung des Gesetzes findet voraussichtlich im März 2019 statt.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch