Kein Zulassungsstopp für Berner Hausärzte
Im Kanton Bern wird die Hausarztmedizin generell vom Zulassungsstopp ausgenommen. Das hat der Regierungsrat beschlossen und die entsprechende Verordnung genehmigt.

Der Kanton Bern verfüge grundsätzlich über eine gute Versorgung mit ärztlichen Leistungen, schreibt der Regierungsrat in einem Communiqué vom Donnerstag. Allerdings gebe es zwischen den verschiedenen Fachbereichen teils grosse Unterschiede.
Vor allem bei der Hausarztmedizin zeichne sich eine zunehmende Unterversorgung ab. Deshalb solle für diese Ärzte keine Zulassungsbeschränkung gelten. Dasselbe gelte für Ärzte aus der Kinder- und Jugendmedizin und aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Gemäss Bundesrecht können die Kantone vorsehen, dass der Zulassungsstopp nicht für alle Fachrichtungen gelten soll.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch