Gericht: Kanton Bern muss fremdsprachige Privatschule unterstützen
Der Kanton Bern muss einer im Kanton Bern ansässigen fremdsprachigen Privatschule Beiträge gewähren. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden.

Es kam zum Schluss, dass die Erziehungsdirektion eine Gesetzesbestimmung falsch ausgelegt hat. Der Streit geht auf einen Entscheid des Regierungsrats vom Sommer 2009 zurück, wonach der Kanton Bern in den nächsten vier Schuljahren 15,8 Millionen Franken Beiträge an Privatschulen mit Volksschulklassen bewilligt. Die fragliche Privatschule, die kein Geld erhalten sollte, beschwerte sich dagegen.
Sie argumentierte, gemäss dem massgebenden Artikel 67 im bernischen Volksschulgesetz erhalte eine Schule Beiträge, wenn sie (a) die Attraktivität des Kantons als Standort internationaler Unternehmen massgeblich unterstütze und wenn sie (b) eine angemessene Grösse aufweise, seit längerem bestehe und damit die Nachfrage belegt sei.
Nur eine Bedingung muss erfüllt sein
Die Erziehungsdirektion (ERZ) stellte sich auf den Standpunkt, diese beiden Bedingungen müssten erfüllt sein, damit eine Schule Geld erhalte. Das Verwaltungsgericht schreibt nun aber in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, es reiche, wenn eine Privatschule entweder die eine oder die andere Bedingung erfülle.
ERZ-Generalsekretär Robert Furrer sagte auf Anfrage, die fragliche Schule habe derzeit etwa 140 Schüler. Da das Gericht den Kanton angewiesen hat, für die Schuljahre 2009/10 bis 2012/13 Beiträge von 2000 Franken pro Jahr und Schüler zu leisten, kostet das Urteil den Kanton folglich etwa 1,1 Millionen Franken.
Furrer sagte weiter, die ERZ habe das Urteil erst gerade erhalten. Sie habe deshalb noch nicht entschieden, wie sie darauf reagiere. Alle Optionen - auch ein Weiterzug - seien noch offen. Der ERZ-Generalsekretär geht nicht davon aus, dass nach diesem Urteil weitere Privatschulen Ansprüche an den Kanton Bern erheben.
Die betroffene Schule wollte am Donnerstag nicht, dass die Nachrichtenagentur sda ihren Namen nennt. Das sagte der Direktor auf Anfrage.
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