BKW darf in klimaschädliche Unternehmen investieren
Der Kanton Bern wird ihren Beteiligungsgesellschaften - wie der BKW oder der Kantonalbank - kein Investitionsverbot für fossile Energieträger aufzwingen. Der Grosse Rat lehnte am Dienstag einen entsprechenden Vorstoss ab.

Die Motion stammt von Pierre Amstutz (Grüne/Corgémont) und wurde mit 96 zu 48 Stimmen abgelehnt. Amstutz wollte mit seiner Motion eine gesetzliche Regelung zum vollständigen Ausstieg aus Investitionen in klimaschädliche Energieträger erreichen.
Das Handeln der öffentlichen Institutionen dürfe sich nicht ausschliesslich auf die CO2-Emissionen beschränken, betonte Amstutz.
Die Ratsmehrheit erachtete jedoch - wie die Regierung - ein gesetzliches Eingreifen in die «inneren Abläufe» einer privatrechtlichen Gesellschaft als rechtlich unmöglich. Auch wenn der Kanton Mehrheitsaktionär sei, stünden ihm im Vergleich mit den übrigen Aktionären keine zusätzlichen Rechte zu.
Bereits am Montag hatte der Rat mehrere Vorstösse abgelehnt, die verbindliche Richtlinien für ethische Investitionen der bernischen Pensionskassen verlangt hatten.
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