Berns Grosser Rat will Multikulti-Gefängnisseelsorge
Für den bernischen Grossen Rat muss die Gefängnisseelsorge der heutigen religiösen Vielfalt angepasst werden. Er hat der Kantonsregierung den Auftrag gegeben, auch die nichtchristliche Gefängnisseelsorge zu institutionalisieren.

Mit 97 zu 45 Stimmen nahm das Kantonsparlament am Mittwoch eine Forderung der EVP-Fraktion mit diesem Inhalt in der Form der Motion an. Auch die Kantonsregierung hatte nichts gegen die Überweisung des Vorstosses in dieser verbindlichen Form einzuwenden.
Ihr zufolge haben Wissenschaftler festgestellt, dass Schweizer Gefängnisse zwar Anstrengungen unternehmen, um allen Häftlingen Zugang zu Seelsorgern zu gewähren, wenn diese das wünschen. Im Fall der Muslime suchten die Strafvollzugsanstalten Imame sorgfältig aus und es habe nie «relevante Probleme» gegeben.
Eine Schlussfolgerung des Nationalen Forschungsprogramms «Religiöse Gemeinschaften, Staat und Gesellschaft» sei aber auch gewesen, dass Gefängnisse noch nicht im vollen Umfang auf die religiöse Vielfalt in der Schweiz eingestellt seien. So sei der Status von nichtchristlichen Personen nicht klar genug geregelt.
Im Rahmen einer Totalrevision des Kirchengesetzes werde der Berner Regierungsrat deshalb Massnahmen zur Förderung von Religionsgemeinschaften prüfen, die nicht öffentlich-rechtlich anerkannt sind. Dabei habe er explizit die Gefangenenseelsorge für nicht-christliche Insassen vor Augen.
Weitere Forderungen abgelehnt
Die Forderung der EVP war Teil eines Vorstosses mit dem Titel «Für einen europäischen Islam». Damit wollte die EVP-Fraktion unter anderem auch erreichen, dass von den Imamen die Beherrschung der deutschen oder französischen Sprache verlangt wird. Auch solle der Kanton nur islamische Organisationen zulassen, die unter Beweis stellen, dass sie eine «positive Einstellung zur Gesellschaft und zum Staat haben».
Diese Forderungen lehnte der Rat ab und folgte damit dem Antrag der Regierung. Das geltende Recht sorge dafür, dass beispielsweise Imame Kenntnisse einer Amtssprache nachweisen oder aber aufgrund einer Integrationsvereinbarung eine Amtssprache lernen müssten, argumentierte die Regierung. Und dass keine extremistische islamische Organisation hierzulande tätig werde, dafür sorge Bundesrecht.
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