Berner Regierung will Aufgaben der Direktionen bestimmen
Die Berner Regierung will künftig selbst bestimmen, welche Aufgaben die sieben Direktionen übernehmen. Bislang ist dies Aufgabe des Grossen Rats.
In Kanton Bern will neu die Berner Regierung bestimmen können, welche Aufgaben die sieben Direktionen der Kantonsverwaltung erfüllen müssen. Das soll nicht mehr der Grosse Rat tun. Die Gesetzesänderung, welche diesen Kompetenzwechsel ermöglichen soll, geht nun in die Vernehmlassung.
Wie die Kantonsregierung am Donnerstag mitteilte, bestimmt die Kantonsregierung heute lediglich den detaillierten Aufgabenbeschrieb der Verwaltung. Der Grosse Rat hingegen entscheidet, welche Kernaufgaben die Direktionen erfüllen müssen und wie sie heissen.
Es gehe darum, künftig die Kantonsverwaltung rascher neuen gesellschaftlichen Entwicklungen und veränderten Bedürfnissen anpassen zu können. Mit dem heutigen Gesetz dauere es mehrere Jahre, bis eine Neuorganisation der Kantonsverwaltung zustande komme. Das habe sich bei den Projektarbeiten zur geplanten Direktionsreform gezeigt.
Laut der Berner Regierung bestimmt heute in den meisten Kantonen die Regierung die Aufgaben der Direktionen auf dem Verordnungsweg. Auch beim Bund sei es die Landesregierung, welche den Departementen sage, was sie zu tun hätten. Findet die Teilrevision des Organisationsgesetzes Anklang, wird der Regierungsrat nicht nur die Aufgaben an die Direktionen verteilen können. Er wird auch deren Namen bestimmen.
Ausgelöst durch Direktionsreform
Die geplante Direktionsreform im Kanton Bern ist also die Auslöserin des Revisionsprojekts. Wie diese aussehen soll, hat die Berner Regierung Anfang Juli bekanntgegeben: Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion wird - anders, als früher angedacht - nicht aufgeteilt.
Der Regierungsrat war zum Schluss gekommen, die Bereiche Gesundheit und Soziales seien zu stark miteinander verknüpft. Die heutige GEF soll aber neu Gesundheits- und Integrationsdirektion heissen.
Die heutige Volkswirtschaftsdirektion wird neu zur Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion und die heutige Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zur Direktion für Inneres und Justiz. Die heute auf vier Direktionen verstreuten Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich sollen in dieser Direktion in einem Amt zusammengefasst werden.
Die heutige Bau-, Energie- und Verkehrsdirektion wird zu einer reinen Infrastrukturdirektion mit dem Namen Bau- und Verkehrsdirektion. Die Finanzdirektion bleibt die Finanzdirektion und die Erziehungsdirektion soll neu Bildungs- und Kulturdirektion heissen. Auch für die Polizei- und Militärdirektion ist ein neuer Name vorgesehen: Sicherheitsdirektion.
Bis Mitte November
Schon als der Regierungsrat Anfang Juli seine Vorstellungen zur Direktionsreform bekanntgab, kündigte er die Teilrevision des Organisationsgesetzes an. Diese geht bis zum 22. November in die Vernehmlassung. Tritt die geplante Direktionsreform in Kraft, müssen gut 300 Angestellte in eine andere Direktion wechseln.
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