Ärzte nach Operationsfehler verurteilt
Nach einem Routineeingriff erwacht ein Mann querschnittgelähmt.
Ein Mann muss sich eine Niere entfernen lassen. Die Operation soll laparoskopisch vorgenommen werden, eine Operationsmethode, bei der nur minimal eingegriffen wird. Doch verläuft der Eingriff alles andere als harmlos: Die Ärzte durchtrennen die Aorta statt die Nierenvene. Seit der Operation im Februar 2012 ist der Mann querschnittgelähmt, und er wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Leben lang bleiben.
Den beiden Ärzten, die im Spitalzentrum Biel die Operation vorgenommen haben, wird fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Sie hätten deswegen am Montag vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland erscheinen sollen. Doch sie blieben der Verhandlung fern.
Wie war es zu dem Fehler gekommen? Die zwei Ärzte operieren stundenlang, befreien die Niere, durchtrennen den Harnleiter. Dann sichten sie ein Gefäss. Sie diskutieren darüber, ob es sich dabei um die Nierenvene oder die Nierenarterie handelt.
Die Mediziner kommen zum Schluss, dass es die Vene ist, und durchtrennen das Gefäss – obwohl sie aufgrund des viel zu grossen Durchmessers und des Verlaufs des Gefässes hätten erkennen sollen, dass es die Aorta war. Nach der Operation klagt der Patient im Aufwachraum über fehlende Sensibilität in den Beinen.
Seither stand der Vorwurf der Verletzung der Sorgfaltspflicht im Raum. Zudem wird den Ärzten wird von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen – zu Recht, wie das Regionalgericht befand.
Pikant an der Sache: Der Fall der fahrlässigen schweren Körperverletzung verjährt in diesen Tagen, genau sieben Jahren nach der Operation vom 13. Februar 2012. Die Mediziner haben, so scheint es, versucht, die Verhandlung zu vertagen und sich so in die Verjährung zu retten.
Doch so einfach liess sich das Regionalgericht nicht austricksen: Obwohl es zu keiner Verhandlung kam, hat Gerichtspräsidentin Denise Weingart ein formelles Urteil gefällt. Ihre Begründung: Wer wie die Mediziner einer Gerichtsverhandlung entweder unentschuldigt fernbleibe oder aber seine Verhandlungsunfähigkeit nicht glaubwürdig belegen könne, bei dem werde der Strafbefehl rechtskräftig.
Heisst: Das Urteil lautet so, wie es die Staatsanwaltschaft verlangte. Beide wurden der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen und müssen Bussen in Höhe von 48600 respektive 37800 Franken zahlen, bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren.
Die Ärzte können beim Obergericht Beschwerde gegen das Urteil einreichen. (bal/BT)
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