IV-Betrug wieder vor Obergericht
Das Bundesgericht pfiff das Obergericht zurück: Nun kommt es im Fall eines mutmasslichen IV-Betrugs zur Neubeurteilung.
Der Freispruch einer nur zum Schein invaliden Frau durch das Obergericht des Kantons Bern im August 2009 löste heftige Reaktionen aus: Von einem «absolut skandalösen» Urteil sprachen medizinische Gutachter damals. Dies, weil das Obergericht begründete, dass sich der ärztliche Gutachter von der Frau leichtgläubig habe täuschen lassen. Weil das Bundesgericht nun eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft guthiess, muss das Berner Obergericht den Fall erneut prüfen (wir haben berichtet). Die Staatsanwaltschaft wird laut dem stellvertretenden Generalprokurator Rolf Grädel erneut Schuldspruch wegen Betrug beantragen. mm>
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