Fünf Personen wegen Deckeneinsturz angeklagt
Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen hat am Montag der Strafprozess zum grössten Schweizer Feuerwehrunglück mit sieben Toten begonnen. Fünf Personen sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wirft allen fünf Angeklagten fahrlässige Tötung, fahrlässiges Verursachen eines Einsturzes sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Die Strafanträge wird der Staatsanwalt im Verlauf des bis Ende Monat dauernden Prozesses stellen.
Bei den Angeklagten handelt es sich um einen Ingenieur und dessen Vorgesetzten, um die beiden Bauherren sowie um einen Bauleiter. Sie sind zwischen 58 und 84 Jahre alt. Ein sechster Angeklagter, der Vorgesetzte des Bauleiters, ist gestorben.
Einer der Angeklagten fehlte zum Prozessbeginn, da er sich aus gesundheitlichen Gründen dispensieren lassen hatte. Er wird jedoch von seinem Anwalt vertreten.
Sieben Feuerwehrmänner starben
Beim Einsturz der Decke einer unterirdischen Einstellhalle in Gretzenbach waren am frühen Samstagmorgen, am 27. November 2004, sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Die getöteten Männer waren zwischen 27 und 42 Jahre alt. Drei weitere Feuerwehrleute erlitten Verletzungen.
Der Löscheinsatz am ersten Adventswochenende hatte für die Stützpunktfeuerwehr Gretzenbach als Routineeinsatz begonnen. In der Tiefgarage der Überbauung «Staldenacker» brannte ein Auto. Der Einsatz endete als grösstes Feuerwehrunglück in der Geschichte der Schweiz.
Anklage: «Einsturz vorhersehbar»
Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Angeklagten vor, der Einsturz sei «für einen durchschnittlich gebildeten und befähigten Baufachmann» vorhersehbar gewesen. Beim Bau der Tiefgarage im Jahr 1989 seien «anerkannte Regeln der Baukunde missachtet und die Arbeiten ungenügend koordiniert worden».
Die Angeklagten hätten die sich aufdrängenden Massnahmen unterlassen, um die Tragsicherheit der Hallendecke wieder herzustellen, heisst es in der 12-seitigen Anklageschrift. Ende 1990 seien Risse in der Decke festgestellt worden.
Die massiv zu hohe Erdüberschüttung auf der gesamten Halle sei aus «unerfindlichen Gründen» nicht abgetragen worden. Die Angeklagten hätten jedoch «leichtfertig auf das Ausbleiben eines Einsturzes vertraut». Die Anklage stützt sich auf Gutachten von Bauexperten.
Strafverfahren neu aufgerollt
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Deckeneinsturzes wäre beinahe als erledigt zu den Akten gelegt worden. Die Staatsanwaltschaft stellte 2005 das Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verjährung ein.
Die Verjährung von sieben Jahren bei fahrlässigem Handeln sei spätestens im Jahr 2001 abgelaufen, hielt die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vor vier Jahren fest.
Nachdem das Obergericht des Kantons Solothurns im Juni 2006 eine Beschwerde von Angehörigen der sieben Opfer gegen die Einstellung des Verfahrens teilweise gutgeheissen hatte, wurde das Strafverfahren neu aufgerollt - und vor einem Jahr erhob die Staatsanwaltschaft doch noch Anklage.
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